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Wann und wie oft darf der Arbeitgeber eine Stillbescheinigung fordern?
KomNet Dialog 43956
Stand: 13.06.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Mein Arbeitgeber möchte eine Stillbescheinigung von mir bekommen und diese am liebsten in einem monatlichen Abstand erhalten. Wann und wie oft darf der Arbeitgeber eine Stillbescheinigung fordern? Wer bezahlt die Bescheinigung?
Antwort:
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.
Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während des Stillens gegebenenfalls nur eingeschränkt eingesetzt werden kann, ist die Vorlage von regelmäßigen Nachweisen im Interesse des Arbeitgebers.
Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von der Beschäftigten eine kostenverursachende Bescheinigung, hat dieser dafür auch die Kosten zu tragen. Die Pflicht zur Erstattung ist in § 9 Abs. 6 MuSchG festgehalten und umfasst explizit die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat.
Sollten Bedenken bezüglich der Erstattung der Stillbescheinigungen bestehen, können Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld auf die Kostenübernahme für den verlangten Nachweis aufmerksam machen und sich die Erstattung und Häufigkeit der Bescheinigungen konkret bestätigen lassen.
Hinweis:
Auf die Nationale Stillkommission möchten wir hinweisen.