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Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen des Mutterschutzgesetz? Kann eine Schwangere freiwillig auf die Schutzrechte verzichten?
KomNet Dialog 11273
Stand: 30.09.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Welche Konsequenzen sind für Beteiligte (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin) zu erwarten, wenn gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen wird? Eine Erzieherin will trotz Beschäftigungsverbots wegen mangelnder Immunität bei Masern, Röteln, Mumps weiterarbeiten, der Arbeitgeber lässt dies zu. Gibt es dazu eine höchstrichterliche Rechtsprechung? Ist persönliche Freiheitsentscheidung höher anzusiedeln als das allgemeine Recht des Mutterschutzgesetzes?
Antwort:
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf.
Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz etc.).
Dies bedeutet auch, dass der Arbeitgeber in dem Moment, in dem er über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt wird, die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes zwingend einhalten muss. Ansonsten begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit bzw. macht sich bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen sogar strafbar (§§ 32, 33 MuSchG).
Nur bei wenigen Bestimmungen des MuSchG, die einen Verzicht mit Zustimmung der werdenden Mutter ausdrücklich im Gesetzestext vorsehen (wie § 3 Abs. 1 MuSchG), braucht der Arbeitgeber die Vorschrift nicht einzuhalten.