Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Arbeitgeber einer Verlängerung von Elternzeit im dritten Jahr zustimmen?

KomNet Dialog 6172

Stand: 26.07.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Mutterschutzfristen

Favorit

Frage:

Ich bin angestellte Altenpflegerin und befinde mich momentan in Elternzeit. Diese habe ich für zwei Jahre beantragt, würde diese aber gerne verlängern, um drei Jahre zuhause zu bleiben. Muss mein Arbeitgeber die Verlängerung genehmigen? Wie kann ich die Verlängerung begründen? Wann muss ich den Arbeitgeber spätestens über meine Absicht informieren?

Antwort:

Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.


Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden. (§ 16 BEEG)


Ausführliche Informationen zum Thema enthält die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit".