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Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gilt grundsätzlich für jeden Bereich eines Krankenhauses. Erlaubt sind unter Beachtung der bestehenden Beschäftigungsverbote Tätigkeiten in allen Abteilungen (wie z. B. auch der Küche), die zum reibungslosen Aufrechterhalten des Krankenhausbetriebes (Erhalt der Funktionsfähigkeit durch Einsatz der benötigten Arbeitskräfte) erforderlich sind.Es ist dabei ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen gem. §§ 4, 5 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist in Krankenhäusern nur unter den einschlägigen Voraussetzung zulässig.Laut einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung beginnt die Woche mit dem Montag. Dies spiegelt sich auch in den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz wieder und bedeutet, dass im vorliegenden Fall eine Beschäftigung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
zum validierten Prozeßablauf angesehen werden (TRGS 513 Ziffer 5.7 Abs. 4).Im Krankenhaus sind bei u.a. Tätigkeiten, bei denen mit schneidenden oder stechenden Gegenständen umgegangen wird wie z. B. Skalpellen oder Injektionsnadeln, die mit Blut, Serum, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht ausreichend, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht. Unzulässig ist somit ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Patienten, Erreichen der Haut/Schleimhaut des Kontaktes, Vermehrung und Durchsetzung auf der Haut der Kontaktperson, Vorliegen von Risikofaktoren bei der Kontaktperson (Antibiotika, Wunden, Katheter etc.). Da Patienten im Krankenhaus nicht selten mehrere Risikofaktoren besitzen, übertragen sich MRSA unter Patienten im Krankenhaus am einfachsten. Aus diesem Grund sind besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
im Krankenhaus" veröffentlicht. Der Leitfaden soll Krankenhausleitungen, aber auch beschäftigten Frauen eine Hilfestellung geben. In dem Leitfaden wird auf Seite 56 auch auf Tätigkeiten / Gefährdungen im Kreißsaal eingegangen. Die Einzeltätigkeiten der Hebammen bilden ein so großes Gefährdungspotential, dass empfohlen wird, eine werdende Mutter nicht in diesem Bereich zu beschäftigen, es sei denn ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
).Hinsichtlich der biologischen Gefährdung wird im Bereich der Patientenaufnahme i.d.R. kein erhöhtes Potential angenommen. Ausnahmensituationen sind möglich, z. B. H1N1-Pandemie.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Für werdende Mütter in einem Krankenhaus sind u.a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden die zum Schutz der werdenden Mutter einzuhaltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt. Für den Bereich der Onkologie findet sich eine diesbezügliche Konkretisierung in dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus". (Hinweis: Das Merkblatt ist aktuell nicht verfübar, da es sich inhaltlich noch ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
/Elektromagnetische-Felder_node.html Auf die Informationen unter https://www.mags.nrw/mutterschutz sowie den Leitfaden "Mutterschutz im Krankenhaus" weisen wir hin. ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes unterliegen dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die geeigneten Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG i.V.m. § 5 ArbSchG ermittelt wurden, umzusetzen.§§ 11, 12 MuSchG normiert die betrieblichen Beschäftigung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
ist, die Arbeitnehmerin an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Erlaubt sind allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Medikamenten- und Hilfsmitteldepot-Verwaltung, voroperative Beratung und Betreuung von nicht infektiösen Patienten, Messung von Vitalfunktionen etc.Auf die Informationen des Merkblatts des Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden und stillenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
einzubeziehen. Weitere umfangreiche Informationen zur Fragestellung bietet das Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.Hinweis:Auf die Informationen unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u. a. die E ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Nadelstichverletzungen ausgewertet sowie deren Ursachen beseitigt werden.In einigen Bundesländern wird diese Frage restriktiver gehandhabt. So verbietet beispielsweise Baden-Württemberg die Blutabnahme für Schwangere generell. (Siehe dortiges Merkblatt "Mutterschutz im Krankenhaus", Seiten 29 ff). Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher mit der Frage an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
auszuschließen.Unter Ziffer 3.2.4.1. Gesundheits- und Pflegebereich steht im InformationspapierIn Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder ähnlichen Betrieben des Gesundheitsdienstes, sind grundsätzlich patienten- bzw. bewohnerferne Tätigkeiten zu bevorzugen. Ansonsten ist je nach Einsatzort der Schwangeren sowie den organisatorischen Regelungen und dem damit verbundenen Risiko eines Kontaktes zu infizierten ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487