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Darf ich bei einem individuellem Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) ein Vollzeitstudium beginnen?

KomNet Dialog 18850

Stand: 25.11.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Ich bin schwanger und habe für meine jetzige Tätigkeit von meiner Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Darf ich trotzdem ein Studium beginnen?

Antwort:

Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.


Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe für dieses Beschäftigungsverbot auch zu medizinischen Bedenken, die im Moment gegen die Aufnahme eines Studiums sprechen.


Ob es eventuell seitens der Hochschule spezielle Regelungen für werdende Mütter gibt, beispielsweise hinsichtlich der Praktika, kann von uns nicht beantwortet werden. Hier sollten Sie sich direkt an die Hochschule wenden.