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Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Der Arbeitgeber hat gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann sowie die erforderlichen Schutzmaßnahme ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
. Ein solcher Einzelfall kann vorliegen bei Insolvenz, bei der teilweisen Stilllegung des Betriebes (ohne die Möglichkeit der Umsetzung der Schwangeren auf einen anderen Arbeitsplatz) oder in Kleinbetrieben, wenn der Betrieb ohne qualifizierte Ersatzkraft nicht fortgeführt werden kann. Auch eine besonders schwere Pflichtverletzung durch die Frau kann im Einzelfall ausnahmsweise zu einer Kündigung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
."Nähere Erläuterungen finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gilt der Grundsatz, dass Sie während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden dürfen als bei einer Weiterbeschäftigung ohne mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote. ...Bei dauerhaften Verdiensterhöhungen oder -kürzungen ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Im Rahmen der durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge prüft der Betriebsarzt/die Betriebsärztin u.a. die erforderlichen Immunitäten und führt eine Beratung durch. Ob ausreichend Immunitäten vorhanden sind, kann eventuell auch ohne Untersuchung durch Einsehen des Mutterpasses und des Impfausweis beurteilt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 7 MuSchG jedoch nicht.Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann."Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG schreibt keine Kurzpausen für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse vor. In normalen Betrieben ist es aber üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten allgemein die für die Einnahme eines Getränkes oder des Toilettenganges nötige Zeit einräumt, ohne dass diese Zeit beim Entgelt ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
der Freistellung darf für Sie kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. Somit brauchen Sie sich keinen Urlaub zu nehmen und sind ohne Arbeitszeiteinbußen freigestellt. ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) genannten betrieblichen Beschäftigungsverbote muss der Arbeitgeber von sich aus einhalten, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den behandelnden Arzt bedarf. Für das Einhalten der betrieblichen Beschäftigungsverbote hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Allerdings kann sich der Arbeitgeber beim Erstellen der gesetzlich ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787