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Was passiert mit den Urlaubstagen, die vor der Elternzeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr genommen werden können?

KomNet Dialog 23391

Stand: 12.07.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Urlaubsanspruch

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Frage:

Durch ein absolutes Beschäftigungsverbot befinde ich mich seit dem 1. Februar im vorzeitigen Mutterschutz. Ich werde in diesem Jahr auch definitiv nicht in meinen Beruf zurückkehren, sondern zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich habe im Januar 7 Tage meines Urlaubsanspruchs von insgesamt 25 Tagen jährlich genommen. Was passiert mit den übrigen Urlaubstagen? Verfallen diese nun einfach oder habe ich ein Recht auf Auszahlung der Urlaubstage?

Antwort:

Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. 


Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen haben, ist er Ihnen nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG).


Weitere Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.