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Kann man während eines eingeschränkten Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen?
KomNet Dialog 22771
Stand: 12.07.2018
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Urlaubsanspruch
Frage:
Kann man während eines eingeschränkten Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen?
Antwort:
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.
Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen kann.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie unter www.mags.nrw/mutterschutz .