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zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
nicht überschritten werden (§§ 3 u. 4 ArbZG).Arbeitsschutzrechtlich besteht keine Impfpflicht. Im Anwendungsbereich der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) besteht zwar unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sowie der entsprechenden Impfangebote. Wie bereits erwähnt, gilt die ArbMedVV jedoch gerade nicht für Beschäftigte ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkei ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Kind gegeben ist. Die Kosten für diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich empfohlener Impfungen sowie für die Feststellung der Immunitätslage einer Schwangeren trägt der Arbeitgeber, vgl. § 9 Abs. 6 MuSchG.Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat im Internet Praxishilfen für verschiedene Tätigkeiten veröffentlicht, die weitere spezifische Informationen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562
werden, z. B. körperlich behinderte Kinder).Es ist zu raten, die Immunitätslage der werdenden Mutter gegenüber o. g. Infektionskrankheiten zu prüfen. Bei Schwangeren soll dies im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung seitens des Betriebsarztes erfolgen. Die Kosten für diese arbeitsmedizinische Untersuchung trägt der Arbeitgeber.Impfungen sind während einer Schwangerschaft nur bedingt durchführbar. Nur ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
des Stillens gegebenenfalls nur eingeschränkt eingesetzt werden kann, ist die Vorlage von regelmäßigen Nachweisen im Interesse des Arbeitgebers.Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von der Beschäftigten eine kostenverursachende Bescheinigung, hat dieser dafür auch die Kosten zu tragen. Die Pflicht zur Erstattung ist in § 9 Abs. 6 MuSchG festgehalten und umfasst explizit die Kosten für Zeugnisse ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
muss spätestens bei Mitteilung der Schwangerschaft der Immunschutz erneut überprüft werden. Falls noch nicht erfolgt, ist diese Überprüfung als Teil der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz unter mutterschutzrechtlicher Erweiterung des § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu veranlassen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Arbeitgeber, vgl. § 3 Absatz 1 Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
zusätzlichen Kosten. Er erhält diese Aufwendungen im Rahmen des sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet. ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet.Hinweis:Die Begriffsbestimmungen aus § 2 Arbeitszeitgesetz beziehen sich nur auf das Arbeitszeitgesetz. Daher die Formulierung ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
aus dem Umlageverfahren für die Mutterschaftsleistungen versichert. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100 % der geleisteten Aufwendungen wieder. Gesetzlich geregelt ist dies im Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG.Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen erhält der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des sogenannten U-2 Verfahrens von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
müssten die Ihnen gezahlten Provisionen bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden.Ihr Arbeitgeber erhält die Kosten für die Lohnfortzahlung im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Für weitere Fragen in Bezug auf Ihren Einzelfall empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die für Sie zuständige ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
berechtigen.In jedem Fall müssen Sie die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.Erst nachdem diese die Kündigung für zulässig erklärt hat, können Sie der Arbeitnehmerin rechtswirksam kündigen. Die Aufsichtsbehörde informiert Sie auch darüber, ob bzw. welche Kosten und Gebühren anfallen.Für Schwarzarbeit sind die Zollbehörden zuständig. Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Untersuchung ist der Betriebsarzt nicht berechtigt und eine solche sollten Sie ablehnen. Im Übrigen unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.Auf das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) hat ein Beschäftigungsverbot keinen Einfluss.Zu möglichen Auswirkungen auf das Elterngeld sollte eine entsprechende Frage direkt an die zuständige Elterngeldstelle, in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
ist, weiter zu gewähren.Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet. ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514