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Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
Werdende Mütter sollen (nicht "müssen") dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist - § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Da die werdende Mutter mutterschutzrechtlich zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft somit nicht verbindlich verpflichtet ist, steht der Zeitpunkt, zu dem sie die Mitteilung machen will ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 1034
unterschieden.Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen. Für den von Ihnen geschilderten Fall trifft § 5 Abs.1 MuSchG zu, wonach ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Regelungen bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutz, sind unter § 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) getroffen. Danach muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und muss diese von den Beschäftigten benutzt werden, wenn eine Gefährdung beim Umgang mit Gefahrstoffen nicht durch andere der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GefStoffV genannten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Tätigkeit möglichst genau und allgemein verständlich darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben bzw. nicht ausüben darf.Auch dem medizinisch nicht vorgebildeten Arbeitgeber muss es möglich sein, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverbotes zu erkennen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195