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Bei Beachtung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie der zugehörigen Technischen Regeln TROS Laserstrahlung gibt es keine besonderen Gefährdungen für (schwangere) Beschäftigte beim Umgang mit Laserstrahlung. Je nach Wellenlänge, Leistung und Pulsdauer müssen die Haut und insbesondere die Augen geschützt werden (letztere durch Laserschutzbrille ...
Stand: 11.09.2023
Dialog: 4542
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
gearbeitet werden muss. Aus dem persönlichen Temperatur-Wohlbefinden einer schwangeren Frau ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf des Arbeitgebers. ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Für werdende Mütter in einem Krankenhaus sind u.a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
nach dem Mutterschutzgesetz verbieten oder anordnen (z. B. Arbeitsplatzwechsel). Hierbei wird er vom Betriebsarzt beraten.2.) Es gibt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein "Berufsverbot". Die normativen Regelungen definieren zum Schutz der Mutter und des Kindes bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote (hier ist die Unterlassung gefährdender Tätigkeiten gemeint, das ist kein Berufsverbot!).3 ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
besteht zunächst keine Gefahr, da die Staphylokokken die Plazentaschranke nicht passieren.Staphylococcus aureus bzw. MRSA ist in der Schwangerschaft dann gefürchtet, wenn sich der Erreger im Geburtskanal befindet oder wenn der Erreger eine systemische Infektion oder eine schwere Lokalinfektionen verursacht.Stillende FrauenBeim Stillen erfolgt ein enger und häufiger Hand- und Hautkontakt zwischen Mutter ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist. Die Betriebsanweisung und die allgemeinen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird."Das Mutterschutzgesetz legt nicht fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welchen Abständen Stillpausen eingelegt werden können. Grundsätzlich ist es somit ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das heißt, dass vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zu ermitteln ist, welchen zusätzlichen Schutzmaßnahmen (zu den bereits für alle Beschäftigten festgelegten Schutzmaßnahmen) für schwangere oder stillende Frauen getroffen werden müssen. Nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Erkrankungen sind zu berücksichtigen: Röteln: bei fehlendem Immunschutz Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20 Schwangerschaftswoche (SSW)Ringelröteln: keine Impfung möglich, ein generelles Beschäftigungsverbot für nichtimmune (seronegative) Schwangere soll ausgesprochen werden.Zytomegalie: keine Impfung möglich, bei fehlendem Immunschutz ist ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit Kindern ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.Bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens sind Zulagen für Akkord- und Fließbandarbeit, Mehrarbeit (Überstunden) sowie Sonntags- und Nachtarbeit einzubeziehen. Entsprechende Erläuterungen finden Sie in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend herausgegebenen Leitfaden zum Mutterschutz.Dem Arbeitgeber entstehen hierdurch keine ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
bei einer beabsichtigten Kündigung ebenso die Zulässigkeit der Kündigung der werdenden Mutter vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen muss. Die Behörde klärt dann, ob eine Weiterbeschäftigung (z. B. durch einen Rechtsnachfolger des Betriebes) möglich ist. Vor der Entscheidung der Behörde darf keine Kündigung ausgesprochen werden.Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Thematik im Leitfaden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."Hinweise:Bei einem Beschäftigungsverbot oder einer Beschäftigungsbeschränkung brauchen Sie keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und erhalten damit mindestens Ihren vor Beginn Ihrer Schwangerschaft erzielten ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
festgelegt werden. Ob eine Tätigkeit unter ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 MuSchG fällt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zu prüfen. Hier ist der Betriebsarzt zu Rate zu ziehen.An Arbeitsplätzen im Freien ist darauf zu achten, dass die Temperatur an den Arbeitsplätzen keine unnötige Belastung des Herz-Kreislaufsystems verursacht. Beispielweise ist zu prüfen, ob ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
die Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen Dezernat 56 der Bezirksregierung) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.Wie Sie ebenfalls im § 15 MuSchG nachlesen können, sollen Sie dem Arbeitgeber auf sein Verlangen ein ärztliches Zeugnis (oder das einer Hebamme) vorlegen, welches den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthält. Sie brauchen dem Arbeitgeber keinen Einblick ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222