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Kann einer werdenden Mutter gekündigt werden, wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet?
KomNet Dialog 9444
Stand: 20.05.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung
Frage:
Ich bin im 7. Monat schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekommen. Wenige Tage vorher hat mein Arbeitgeber einen Insolvenzantrag gestellt. Besteht nach wie vor Kündigungsschutz?
Antwort:
Zuständige Stelle ist ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrages zunächst das Amtsgericht, bei dem die Insolvenz beantragt wurde. Vielfach setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der dann Ansprechpartner für alle Forderungen ist.
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist auch im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter einzuhalten. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter bei einer beabsichtigten Kündigung ebenso die Zulässigkeit der Kündigung der werdenden Mutter vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen muss. Die Behörde klärt dann, ob eine Weiterbeschäftigung (z. B. durch einen Rechtsnachfolger des Betriebes) möglich ist.
Vor der Entscheidung der Behörde darf keine Kündigung ausgesprochen werden.
Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Thematik im Leitfaden zum Mutterschutz weisen wir abschließend ebenso hin.