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nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung im Zusammenhang stehen dürfen. Es handelt sich bei der Kündigung einer Schwangeren immer um eine Einzelfallentscheidung, welche der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen: Dezernat 56 der Bezirksregierung und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) bedarf ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
zu betrachten.Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz erhalten werdende Mütter von den zuständigen Aufsichtsbehörden, dies sind beispielsweise in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) muss über eine Schwangerschaft unter Angabe des Namens, des Entbindungstermins, der Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit der Schwangeren informiert werden.Es ist empfehlenswert, bei der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen für werdende Mütter die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
des Arbeitgebers, des Strahlenschutzbeauftragten, ggf. der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes sowie ggf. unter Hinzuziehung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) herbeizuführen ist.Schwangeren Beschäftigten ist der Zutritt zum betrieblichen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen." (§ 16 Abs.2 ArbSchG)Im übrigen handelt es sich hier um ein arbeitsrechtliches Problem. Zu arbeitsrechtlichen Fragen kann KomNet aber keine Auskunft geben. Diesbezüglich müssten Sie sich an entsprechend ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz nich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Ihr Verständnis, dass wir dazu keine nähere Beratung geben können und dürfen.Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. Die Kündigung zum Ende der Elternzeit ist im § 19 BEEG geregelt und beträgt 3 Monate. Es handelt sich hier um ein Sonderkündigungsrecht, so ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
oder ihr Kind gesundheitsgefährdend, obwohl es sich grundsätzlich um eine für die schwangere oder stillende Frau nach den Mutterschutzvorschriften zulässige Beschäftigung handelt (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind nur die individuellen Verhältnisse der Frau während der Schwangerschaft bzw. nach der Entbindung wie z. B. deren Konstitution ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut lie ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, reichen Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht aus, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht.Bei der Blutentnahme und bei Injektionen handelt es sich nach der Technischen Regel - "TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" um Tätigkeiten der Schutzstufe 2. Für Tätigkeiten dieser Schutzstufe gilt grundsätzlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
nicht als Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes angesehen werden. Auch kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen gem. § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zur regelmäßigen Einnahme kleiner Mahlzeiten erscheinen im vorliegenden Fall wenig hilfreich, da es sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Es ist nicht konkret festgelegt, wie lange “kurz” ist und wie oft eine werdende Mutter am Tag ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
Bei einem Laser handelt es sich (vereinfacht gesagt) um einen stark gebündelten Lichtstrahl, also um optische Strahlung. Optische Strahlung ist eine nicht ionisierende Strahlung (Gegenteil: ionisierende Strahlung wie z.B. Röntgenstrahlung).Laser wurden und werden je nach Datum ihrer Herstellung entsprechend den, zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt anzuwendenden, technischen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5254
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
es sich tatsächlich bei der Reduzierung der Arbeitszeit um eine (unzulässige) Änderungskündigung handelt, können wir von hier aus nicht verbindlich entscheiden. Dies ist ein Sachverhalt, der auch vom Inhalt des Arbeitsvertrages abhängt und ggf. arbeitsrechtlich geklärt werden muss. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich diesbezüglich - unabhängig von der Mitteilung an den Arbeitgeber - kurzfristig arbeitsrechtlich (z ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123