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KomNet-Wissensdatenbank

Kann während der Schwangerschaft durch den Strahl eines Laserpointers eine Gefährdung für das ungeborene Kind entstehen?

KomNet Dialog 5254

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Beim Hantieren mit einem Laserpointer (Diodenlaser der Laser Klasse 2) habe ich diesen falsch herum gehalten und den Strahl so mehrmals versehentlich auf mich selbst gerichtet (Bauchraum). Da ich in der 10. Woche schwanger bin, habe ich nun die Befürchtung, dass ich meinem ungeborenen Kind dadurch Schaden zugefügt haben könnte. Welche Gefährdungen für das ungeborene Kind können von einem Laserpointer ausgehen?

Antwort:

Bei einem Laser handelt es sich (vereinfacht gesagt) um einen stark gebündelten Lichtstrahl, also um optische Strahlung. Optische Strahlung ist eine nicht ionisierende Strahlung (Gegenteil: ionisierende Strahlung wie z.B. Röntgenstrahlung).


Laser wurden und werden je nach Datum ihrer Herstellung entsprechend den, zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt anzuwendenden, technischen Anforderungen klassifiziert. Ausführliche Erläuterungen zu den Laserklassen enthält die Anlage 4 der TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines.


Bei einem Laser der Klasse 2 reicht die Strahlungsintensität üblicherweise nicht aus, Hautgewebe durch Verbrennung zu schädigen. Bei Lasern der Klasse 2 bietet der Lidschlußreflex von etwa 0,25 s ausreichenden Schutz. Wird bewusst längere Zeit in den Laserstrahl geblickt, so sind Schädigungen des Auges nicht auszuschließen.

Bei der Beleuchtung des Bauches mit einem Laser der Klasse 2 ist auf Grund der Haut- und Gewebeschichten bei einer Schwangerschaft eine Gefährdung des ungeborenen Kindes nicht zu befürchten. In der Regel wird der Bauch bereits durch die Kleidung geschützt.


Grundsätzlich gilt, dass der Strahl eines Laserpointers nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet werden sollte.