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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Der Begriff der Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist im § 2 Abs.4 MuSchG definiert:"Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."Der Begriff ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
, werdende oder stillende Mütter über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Des Weiteren ist er zu einem Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes verpflichtet. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Pflichten nach dem Betriebsverfassungs ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Eine formlose Unterrichtung reicht aus.Weitere Informationen zum Mutterschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Internet unter https://www.mags.nrw/mutterschutz an. ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden zum Mutters ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
, dass der Arbeitsplatz der werdenden Mutter auch hinsichtlich anderer Gefährdungen beurteilt und entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen eingerichtet werden muss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:https://www.mags.nrw/mutterschutz ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
in der Anfrage lässt sich ableiten, dass die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Schutzmaßnahme Nr. 2) umgesetzt werden kann – insofern hat die Weiterbeschäftigung der stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz zu erfolgen.Es kann von hier aus nicht bewertet werden, ob es ggf. arbeitsrechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz gibt, die sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen. Auch die für d ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
müssen werdenden und stillenden Müttern jedoch während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit Einrichtungen bereitgestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen setzen, hinlegen und ausruhen sowie stillen können.Die Einrichtungen müssen nach Punkt 6 Abs. 1 und 2 ASR A4.2 "am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ihr A ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
(z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113