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Kann meine Angestellte verlangen, nach dem Mutterschutz ihr Baby zur ihrem Arbeitsplatz mitzubringen?

KomNet Dialog 20034

Stand: 28.06.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Kann meine Angestellte verlangen, nach dem Mutterschutz ihr Baby zur ihrem Arbeitsplatz mitzubringen?

Antwort:

Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.


In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden.


Die Frage, wo sich das Kind außerhalb der Stillzeit aufhalten kann, regelt das Mutterschutzgesetz hingegen nicht.


Im konkreten Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.

Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein sind im Leitfaden zum Mutterschutz aufgeführt.