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Wie ist das Risiko einer schwangeren Kollegin einzuschätzen, die in der Kundenbetreuung teilweise auch Kinder berät?

KomNet Dialog 29428

Stand: 24.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Eine schwangere Kollegin arbeitet in der Kundenbetreuung, teilweise berät sie auch Kinder. Der Arbeitgeber darf Schwangere nicht beschäftigen, wenn sie Biostoffen der Risikogruppen 2-4 ausgesetzt sind. So verstehe ich zumindest das Mutterschutzgesetz. Wie bewerte ich nun das Risiko einer Gefährdung durch Biostoffe? Es kann ja durchaus sein, dass das Kind, das beraten wird, an z.B. Masern erkrankt ist. Masernviren fallen in Gruppe 2. Ich habe das Thema in der ASA-Sitzung angerissen. Der ASA vertritt zum großen Teil die Ansicht, dass es unter den Punkt Lebensrisiko fallen würde. Ich sehe das anders, weil der Kontakt ja durch die Beratung gegeben wird. Natürlich bin ich den Viren beim Einkaufen auch ausgesetzt, dennoch sehe ich den Arbeitgeber in der Pflicht, die Mitarbeiterin zumindest auf das Risiko hinzuweisen und z.B. durch organisatorische Aspekte sicherzustellen, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird.

Antwort:

Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.


Für werdende Mütter bestehen befristete oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.


Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten Krankheiten und den Schutzmaßnahmen. 


Wir empfehle Ihnen, den Betriebsarzt einzuschalten. Er kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob der Anteil der zu beratenden Kinder und Jugendlichen so gering ist, dass er dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Ansonsten ist vor Beschäftigung der werdenden Mutter mit Kindern und Jugendliche die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen.


Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Arbeitsplatz der werdenden Mutter auch hinsichtlich anderer Gefährdungen beurteilt und entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen eingerichtet werden muss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:

https://www.mags.nrw/mutterschutz