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Bestehen für werdende Mütter besondere Gefahren bzw. Ansteckungsgefahr durch Toxoplasmose, wenn am Arbeitsplatz Umgang mit Katzen besteht?

KomNet Dialog 13245

Stand: 09.07.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Bestehen für werdende Mütter besondere Gefahren bzw. Ansteckungsgefahr durch Toxoplasmose, wenn am Arbeitsplatz Umgang mit Katzen besteht?

Antwort:

Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.

Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen. Auch die für den Mutterschutz zuständige Behörde ist ein Ansprechpartner.


Diese Gefährdungsbeurteilung sollte in Ihrem Fall den möglichen Kontakt zu der Katze und ihren Ausscheidungen betrachten und wie er sicher ausgeschlossen werden kann.


Eine Arbeit in einer Tierarztpraxis zum Beispiel ist nur mit einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz zulässig, wenn der Umgang mit Katzen oder Katzenkot sicher ausgeschlossen werden kann. Selbst das Streicheln einer Katze ist unzulässig.


Katzen sind sicher eine wichtige, aber nicht die einzige Ansteckungsquelle für Toxoplasmose. Eine Übertragung auf den Menschen kann auch durch den Genuss und den Umgang von/mit zystenhaltigem rohem oder ungenügend gebratenem Fleisch, rohem Gemüse und Obst sowie bei Garten- und Erdarbeiten erfolgen. Auf die allgemein gültigen Hygienemaßregeln für Schwangere sei hier hingewiesen. 


Das Robert-Koch-Institut empfiehlt in seinem "RKI-Ratgeber für Ärzte - Toxoplasmose" unter "Präventive Maßnahmen":

"Bei Halten einer Katze in der Umgebung der Schwangeren sollte diese mit Dosen- und/oder Trockenfutter ernährt werden. Die Kotkästen sollten täglich durch andere Personen mit heißem Wasser gereinigt werden."



Fazit:

Es kommt auf eine Einzelfallbeurteilung an, die von KomNet nicht geleistet werden kann. Von einem "strengen Verbot" eines Aufenthaltes in der Nähe von Katzen während der Schwangerschaft kann keine Rede sein. Es wird von hier aus ausdrücklich zu ruhiger und überlegter Handlungsweise der Schwangeren geraten.