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immer eingeschaltet. Die Hochfrequenz und die Gradientenfelder treten nur während der Untersuchungen auf. Zurzeit gibt es keine speziellen Grenzwerte weder für werdende noch für stillende Mütter. Deshalb ist bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung besonders auf eine präventive Risikominimierung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu achten.Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird der p ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Nach § 11 Abs.13 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes dürfen werdende Mütter u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes festg ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
bis zum Entbindungstag (s. § 3 Abs. 1 MuSchG - Mutterschutzgesetz).Anders verhält es sich bei der Schutzfrist nach der Entbindung, die im Regelfall 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) beträgt. Das Einverständnis der Frau macht im Unterschied zu § 3 Abs. 1 MuSchG die Beschäftigung nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ist absolut und zwingend. Nur beim Tod des Kindes gibt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Es gibt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs.1 MuSchG) und eine Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Danach dürfen Frauen nach dem tatsächlichen Entbindungstag bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
in der Anfrage lässt sich ableiten, dass die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Schutzmaßnahme Nr. 2) umgesetzt werden kann – insofern hat die Weiterbeschäftigung der stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz zu erfolgen.Es kann von hier aus nicht bewertet werden, ob es ggf. arbeitsrechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz gibt, die sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung der Arb ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) ist eine in der Regel harmlose, aber hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tröpfchen, dem Sekret aus Bläschen oder fäkal-oral direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird.Im Spätsommer/Herbst gibt es saisonale Häufungen der HFMK. Am häufigsten erkranken Kinder unter 10 Jahren. Die meisten Erwachsenen ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92/85 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
die „Verordnung über elektromagnetische Felder“ (26. BimSchV) Grenzwerte, die für alle Personen (nicht nur Beschäftigte) gelten. Spezielle Grenzwerte für werdende oder stillende Mütter gibt es nicht. Auch ist das Verbotssymbol für Herzschrittmacherträger unabhängig vom Mutterschutz zu sehen. Die Frage 2 ist daher pauschal mit nein zu beantworten.Im Leitfaden "Elektrische Felder" zur Umsetzung der EU ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Eine Auflistung, in welchen Bereichen bzw. unter welchen Bedingungen Schwangere im Justizvollzug eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Regelungen zum Mutterschutz für schwangere Beamtinnen sind für Nordrhein-Westfalen in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW getroffen. Das Mutterschutzgesetz - MuSchG findet über § 3 Abs. 1 FrUrlV teilweise Anwendung.Für das Einhalten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben sich ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Bürostuhlrollen können die Aufladung zur Erde ableiten.2. Durch das Tragen entsprechender Kleidung (keine Seide, Schurwolle, Kunststoff ) und entsprechenden Schuhwerks (spezielle Schuhe oder Schuhe mit Ledersohlen) kann die Ladung abgeführt werden. Es gibt auch antistatische Armbänder, die Abhilfe schaffen können.3. Durch Erhöhung der relativen Luftfeuchte im Büro bzw. im Gebäude mittels Luftbefeuchter ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
- ist öffentliches Recht. Ein entsprechendes Formular, dass Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung übernehmen und den Arbeitgeber von seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten entbinden, gibt es daher nicht. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Immunschutzes.Impfungen sind gegen folgende relevante Infektionskrankheiten möglich: Röteln, Masern, Mumps, Windpocken, Hepatitis A und B sowie Keuchhusten. Gegen Zytomegalie und Ringelröteln gibt es keinen Impfstoff. Die werdende Mutter muss mit der Impfung einverstanden sein. Die Kosten trägt dabei der Arbeitgeber.Da Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, die Beschäftigung einer werdenden Mutter der zuständigen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
begründet, wenn die Arbeitnehmerin die Impfung ablehnt (es gibt in Deutschland keinen Impfzwang). In diesem Fall ist ein Beschäftigungsverbot auf die Dauer der Stillzeit begrenzt. Dem Arbeitgeber ist auf sein Verlangen eine Stillbescheinigung vorzulegen. Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist zwar im Gesetz nicht vorgegeben, aber aus medizinischen Gründen wird sie auf maximal 1 Jahr ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
nach dem Mutterschutzgesetz verbieten oder anordnen (z. B. Arbeitsplatzwechsel). Hierbei wird er vom Betriebsarzt beraten.2.) Es gibt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein "Berufsverbot". Die normativen Regelungen definieren zum Schutz der Mutter und des Kindes bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote (hier ist die Unterlassung gefährdender Tätigkeiten gemeint, das ist kein Berufsverbot!).3 ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564