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Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Muttersc ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
durch eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitsbedingung gesundheitlich beeinträchtigt werden, also im Sinne des MuSchG gefährdet werden. Unverantwortbar ist eine solche Gefährdung, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu differenzieren ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Es ist daher nicht möglich, eine werdende Mutter an einem Arbeitsplatz zu beschäftigen, der ständig besetzt sein muss, wenn nicht sichergestellt ist, dass jederzeit eine Ersatzkraft zur Verfügung steht, die die werdende Mutter umgehend ablösen kann.Arbeiten im StehenWerdende oder stillende Mütter, die im Gehen oder Stehen beschäftigt werden, müssen jederzeit ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
. In der Regel ist eine relative Feuchte von 45 % - bis 50 % ausreichend, um eine elektrostatische Aufladung zu minimieren.Beim Berühren geerdeter Geräte oder Gegenstände (wie z. B. der Türklinke), kommt es dann zur Entladung, die manchmal schmerzhaft ist. Die elektrostatische Aufladung kann mit einem elektrischen Feldstärkemessgerät bestimmt werden. Eine biologische Schädigung bzw. eine gesundheitliche ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Angelegenheit durch ein ärztliches Attest gem. § 16 Abs. 1 MuSchG regeln zu lassen. Der behandelnde Arzt kann, falls aus medizinischer Sicht erforderlich, unter anderem zusätzliche Pausenzeiten zum gesundheitlichen Schutz einer Schwangeren festlegen. Der Arbeitgeber ist an die ärztliche Weisung gebunden und eine Verdienstminderung darf ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.Auf die Informationen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Gegenüber der Anwendung von Röntgenstrahlung zeichnet sich die Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) dadurch aus, dass sie auf den Einsatz von ionisierenden Strahlen verzichtet. Die gesundheitliche Gefährdung bei der MRT ergibt sich aus dem Einfluss starker statischer Magnetfelder, hochfrequenter elektromagnetischer Felder und Gradientenfelder. Das statische Magnetfeld ist aus technischen Gründen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
der zu erwartenden Schadens, ermittelt werden. Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen. Der im neuen Mutterschutzrecht genannte Ausschuss für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll anhand des Standes ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
Etwa 80-88 % der weltweiten Lederproduktion stammt aus Gerbstoffverfahren mit Chromsalzen. Diese sogenannten Chromgerbung erfolgt heutzutage mit Chrom (III)-Salzen, insbesondere bei der Lederherstellung für die Bekleidungsindustrie. Die Verwendung von Chrom (III)-Salzen gilt als gesundheitlich unbedenklich. Leider kann bei der Gerbung aus den Chrom-III-Verbindungen das gesundheitsschädliche Chrom ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
gesundheitlichen Probleme in Verbindung mit der Schwangerschaft empfehlen wir mit einem Arzt/einer Ärztin zu klären, ob für die angesprochene Außendiensttätigkeit ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 MuSchG in Betracht kommt. ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Außerdem sollen finanzielle Nachteile und Kündigungen vermieden werden. Die Regelungen dieser Vorschriften gelten aber nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Wassermischbare Kühlschmierstoffe können durch Bakterien und Pilze befallen werden, insbesondere wenn sie sich seit längerem in Gebrauch befinden bzw. während längerer Arbeitspausen. Durch den Befall können gesundheitliche Beschwerden, wie Hautausschläge und allergischen Reaktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Wenn für einen Biostoff keine Einstufung vorliegt ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Frau oder ihr Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 oder 2 MuSchG) berücksichtigen. Der Umfang, die Art der Gefährdung und die Dauer ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden. Somit dürfen Sie ab 6 Uhr anfangen zu arbeiten.2. Darf ich alleine arbeiten?Eine werdende Mutter muss ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Es ist daher nicht möglich, eine werdende Mutter an einem Arbeitsplatz zu beschäftigen, der ständig besetzt sein muss, wenn nicht sichergestellt ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
weitergegeben werden.C. Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots muss deutlich definiert werden, z.B. "ab sofort bis zur 35. SSW" oder "bis zum Eintreten der gesetzlichen Schutzfristen".Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ist hier gefordert eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter und/oder das Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
), nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 10 MuSchG rechtzeitig Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der werdenden Mutter veranlassen.Die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
gesundheitlichen Risiken bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt. Eines ist die Infektionsgefährdung gegenüber Tuberkulose, Hepatitis B, C und HIV.Da sich Hepatitis B, C und HIV durch das Blut überträgt, sind alle Tätigkeiten mit gleichzeitiger Verletzungsgefahr und Blutkontakt, insbesondere bei der Stuhlassistenz, verboten. Beim Umgang mit stehenden, schneidenden, rotierenden Arbeitsmitteln versagt die Schutzwirkung ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845