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Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (§ 9 Abs.2 MuSchG) für die Frau oder Ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.Die im § 10 ArbZG genannten Ausnahmen betreffen u.a. Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. Hierunter fällt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Nach § 10 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt:"(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit1.die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2.unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies hat unabhängig ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Es gibt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs.1 MuSchG) und eine Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Danach dürfen Frauen nach dem tatsächlichen Entbindungstag bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht besch ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
zu erstellen (§ 10 MuSchG) und die werdende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen über das Ergebnis und die nötigen Maßnahmen zu informieren. Unzulässige Tätigkeiten bzw. generelle Beschäftigungsverbote für werdende oder stillende Mütter werden in §§ 11; 12 MuSchG aufgeführt. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird im Einzelhandel z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Gelegenheit zum kurzen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet, dass es sowo ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umzusetzen.Um einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zu errichten, müssen Gefährdungen personen- und tätigkeitsbezogen ermittelt und effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.In § 11 MuSchG ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 10 MuSchG). Dies scheint hier nicht ausreichend geschehen zu sein. Der Arbeitgeber hat sowohl die schwangere (oder auch stillende) Frau sowie alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 MuSchG).Aufgrund der geschilderten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Schädigung in der Schwangerschaft kann jedoch ausgeschlossen werden.Als gefährdet gelten Personen, wenn entweder die übertragene Ladung 50 μC oder die Energie 350 mJ überschreitet. Dies kommt aber bei der Entladung von Personen auf geerdeten Bürogegenständen nicht vor. Eine unmittelbare Gefährdung (Herzkammerflimmern) besteht erst, wenn die Entladungsenergie mehr als 1.000 mJ beträgt.(vergl. hierzu ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zuga ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514