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. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in- konsequente Expositionsprophylaxe- wenn möglich, keinen Umgang ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Kinder zweimal gegen Masern geimpft, 2010 waren es 91,5 % und 2014 und auch 2015 bereits 92,8 %".Bei fehlendem Immunschutz müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden (durch den Betriebsarzt), wobei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten ist (vgl. § 13 Abs. 1 MuSchG). Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. ein Arbeitsplatzwechsel, d. h. eine Umsetzungsmöglichkeit ohne Kinderkontakt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
. Bei fehlendem Immunschutz muss Ihr Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsbeschränkungen beachten und Schutzmaßnahmen veranlassen. Umsetzungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Wenn diese nicht möglich sind, soll ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Falls Sie immun gegenüber den unten aufgezählten Erkrankungen sind, dürfen Sie auf ihrem Arbeitsplatz verbleiben.Folgende ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
erreicht.Für die (stillende) nichtimmune Mutter wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bzgl. der fehlenden Immunisierung eine Impfung (1x MMR Impfung) empfohlen. Nach der AWMF Leitlinie 0093/001„Labordiagnostik schwangerschaftsrelevante Virusinfektionen“ sollen fehlende Mumpsimpfungen als MMR-Impfungen idealerweise bereits im Wochenbett verabreicht werden. Die Impfung kann während der Stillzeit ohne Risiko ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
(sonst Beschäftigungsverbot) eingeleitet werden.Folgende Erkrankungen und Schutzmaßnahmen sind bei Kindergärtnerinnen zu berücksichtigen:Röteln: bei fehlendem Immunschutz gilt ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche (SSW), danach folgt nur beim Auftreten des ersten Erkrankungsfalles eine zeitlich befristete Freistellung.Ringelröteln: keine Impfung möglich, für nichtimmune Schwangere ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
ärztlichen Unterlagen können bei der Beurteilung des Immunschutzes verwendet werden. Sie verlieren nicht ihre Gültigkeit, auch wenn sie vor einer Schwangerschaft erhoben wurden.Insbesondere vor einer geplanten Schwangerschaft sollte jede Frau ihren Immunstatus überprüfen lassen und bei fehlendem Immunschutz die erforderlichen Impfungen nachholen. Die Mutter bildet aufgrund der Impfung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
ein Arzt/eine Ärztin kann und darf dies feststellen und bescheinigen.Die Immunitätslage ist gegenüber folgender Krankheitserreger zu klären:- Röteln- Windpocken- Masern- Mumps- Ringelröteln- Zytomegalie- Keuchhusten- Hepatitis A- Hepatitis BBeschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote greifen in nachstehenden Fällen ein:Röteln: Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität ist ein generelles ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
einer werdenden Mutter mit direktem und regelmäßigem Kontakt mit Kindern/Jugendlichen vom sechsten bis vollendeten 18. Lebensjahr sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote vom Arbeitgeber zu beachten:Bei nicht geklärter oder fehlender Rötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20 ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
. Eine solche Vorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen. Bei einer Schwangerschaft ist eine zusätzliche Überprüfung des Immunstatus erforderlich, beispielsweise gegen nicht impfpräventable Krankheiten (z.B. Cytomegalieviren) oder gegen Hepatitis. Dies ist wichtig, da bei einer Infektion ein erhebliches Risiko für das ungeborene ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).H ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
und Arbeitsmedizin (BAUA) „Arbeitsplätze mit Bleiexposition - Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung mit Blick auf den Mutterschutz“ vom Juni 2023 finden Sie entsprechende Erläuterungen. ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Anwendung von persönlichen Schutzausrüstung (Atemschutz, flüssigkeitsdichte Handschuhe, Kittel u. Ä.) und bei Vorliegen einer sicheren Immunität gegenüber Röteln, Windpocken, Masern, Mumps, Ringelröteln, Zytomegalie, Keuchhusten, Hepatitis A und B.Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität gegenüber den o. g. Erkrankungen empfiehlt es sich, die werdende Mutter z. B. mit organisatorischen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie in einem solchen Fall direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen und die nötigen Maßnahmen im Einzelfall klären.Muss z.B. wegen fehlender Immunität ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, erstattet die Krankenkasse, bei der die werdende Mutter versichert ist, auf Antrag des Arbeitgebers die Lohnkosten im Zuge der Umlage U2 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
kann in Abhängigkeit vom Alter ein erhöhter Pflegebedarf (Kleinkinder, Infektionsmöglichkeit durch Ausscheidungen), erhöhter Betreuungsaufwand/Körperkontakt (Kindergarten) oder fehlende Immunitäten (Impfkalender) angenommen werden, sodass hier teilweise Empfehlungen mit Bezug zu konkreten Altersgrenzen ausgesprochen werden können. Bei Erwachsenen ist dies nicht mehr der Fall.Zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102