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der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha)keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b)eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 erforderlich sein wird oderc)eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
festgelegt werden. Ob eine Tätigkeit unter ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 MuSchG fällt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zu prüfen. Hier ist der Betriebsarzt zu Rate zu ziehen.An Arbeitsplätzen im Freien ist darauf zu achten, dass die Temperatur an den Arbeitsplätzen keine unnötige Belastung des Herz-Kreislaufsystems verursacht. Beispielweise ist zu prüfen, ob ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die z ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Zunächst weisen wir daraufhin, dass das schriftliches Attest eines Arztes über ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot [individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)] bestimmte Kriterien erfüllen muss.Das Attest ist klar abzufassen. Es muss die Rechtsgrundlage (§ 16 Mutterschutzgesetz), die voraussichtliche Geltungsdauer, Umfang und Art der untersagten ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
, eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Frau oder ihr Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte. Dabei muss ein gewisser Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts bestehen.Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 oder 2 MuSchG) berücksichtigen. Der Umfang, die Art der Gefährdung und die Dauer ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder Begrenzung der Arbeit auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.B. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch eine Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohende Eklampsie.Ob die Voraussetzungen für ein ärztliches Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin eigenverantwortlich entscheiden!Es besteht die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
, woher das Leder stammt, vom Gerbverfahren, vom Färbeverfahren, der Oberflächenbehandlung etc… . Wichtig ist es auch zu ermitteln, ob das Leder, das verarbeitet wird, aus alten Lagerbeständen stammt, welche vor Mai 2015 bezogen wurden.Deshalb ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen bestimmt und umsetzt. Er muss auch ein Gespräch mit Ihnen ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über ac ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Die Tätigkeit in der Chirurgie ist durch zahlreiche Gefahrenquellen charakterisiert wie: ionisierende Strahlen (mobile Röntgengeräte), chemische Gefahrstoffe (bestimmte Narkosegase, Desinfektionsmittel, Zytostatika...), psychische Belastungen beim Auftreten von Komplikationen, bei der Reanimation etc. Eine erhöhte Infektionsgefährdung ist durch operative Eingriffe gegeben.Hinzu kommt noch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
, ist zu prüfen, wie hoch die Unfallgefahr ist. Wenn die Böden mit rutschfesten Fliesen ausgestattet sind und die Schwangere auch geeignetes Schuhwerk trägt, kann man die Unfallgefahr minimieren. Außerdem hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob andere Beschäftigungsverbote vorliegen, wie z.B. Heben und Tragen von Lasten (Eimer mit Wasser...) und ob die Schwangere Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
und auch nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Besiedlung. Die einfache Übertragung von Haut zu Haut reicht nicht aus, um dauerhaft auf der Haut des „Empfängers“ zu bleiben. Eine Besiedlung geschieht bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren, wie z.B.: Direkter und wiederholter Kontakt (Exposition) mit kolonisierten Körperoberflächen des MRSA-Trägers, Übertragung ausreichend vieler MRSA-Bakterien vom einen zum anderen ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
dieser EG-Richtlinie stattgefunden haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://osha.europa.eu/de/about-eu-osha/national-focal-points/belgiumDas im Mutterschutzgesetz unter § 16 Abs. 1 MuSchG genannte ärztliche Beschäftigungsverbot beruht nicht auf einer Bestimmung einer EG-Richtlinie, sondern ist eine spezielle deutsche mutterschutzrechtliche Vorschrift. Uns ist nicht bekannt, ob ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149