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Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
Die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) genannten betrieblichen Beschäftigungsverbote muss der Arbeitgeber von sich aus einhalten, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den behandelnden Arzt bedarf. Für das Einhalten der betrieblichen Beschäftigungsverbote hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Allerdings kann sich der Arbeitgeber beim Erstellen der gesetzlich ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
, ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die schwangere Frau entsprechend der aktualisierten Gefährdungsbeurteilung schützen.Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin ist für die Konstitution der Schwangeren verantwortlich. Unabhängig vom betrieblichen Beschäftigungsverbot kann der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
- und den Personalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei der Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind besteht. Es soll also eine gesunde Schwangere schützen, auf Grund der Tätigkeit krank zu werden. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei in direktem ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Zunächst weisen wir daraufhin, dass das schriftliches Attest eines Arztes über ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot [individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)] bestimmte Kriterien erfüllen muss.Das Attest ist klar abzufassen. Es muss die Rechtsgrundlage (§ 16 Mutterschutzgesetz), die voraussichtliche Geltungsdauer, Umfang und Art der untersagten ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ode ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Angelegenheit durch ein ärztliches Attest gem. § 16 Abs. 1 MuSchG regeln zu lassen. Der behandelnde Arzt kann, falls aus medizinischer Sicht erforderlich, unter anderem zusätzliche Pausenzeiten zum gesundheitlichen Schutz einer Schwangeren festlegen. Der Arbeitgeber ist an die ärztliche Weisung gebunden und eine Verdienstminderung darf ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: MuSchG/BEEG" (8. Auflage) von Buchner/Becker aus der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" wird zu der Thematik u. a. ausgeführt, dass grundsätzlich alle für die Vorsorgeuntersuchung erforderlichen Zeiten inklusive Wegezeiten zu gewähren sind (Rd. 11-14). Auch muss die werdende Mutter den Arzt nicht wechseln, um den Zeitaufwand für die Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
- EntgFG). Im Anschluss daran haben Sie entsprechend Ihrer Versicherung Anspruch auf Krankengeld, das von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird.Möglicherweise hat Ihr Arzt aber keine Arbeitsunfähigkeit attestiert, sondern ein ärztliches Beschäftigungsverbot (nach § 16 MuSchG) ausgesprochen. Letzteres kann von jedem Arzt ausgesprochen werden, wenn bei Weiterbeschäftigung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist" .Dazu ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde ein formloser Antrag zu stellen. Diesem Antrag ist eine Einverständniserklärung der werdenden Mutter sowie ein Attest eines Arztes beizufügen, aus dem hervorgeht, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Mehrarbeit bestehen. ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
angestrebt werden. Wie oben bereits dargestellt, kommt neben dem Beschäftigungsverbot als letztes Mittel insbesondere zunächst die Versetzung an einen sicheren, geeigneten Arbeitsplatz in Frage.Unabhängig von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung können behandelnde Ärzte auch den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren berücksichtigen. So kann durch die behandelnden Ärzte auch in eigenem ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
der Schwangeren. Sie sind in § 16 Abs. 1 MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder derArbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
für Gesundheitsgefährung aufgrund anfälligerer individueller körperlicher Konstitution der Schwangeren.Arbeitsunfähigkeit: unabhängig von der Tätigkeit (kein Tätigkeitsbezug); grundsätzlich könnte jede Arbeitnehmerin betroffen sein.Die Ärztin/der Arzt muss hierbei eigenverantwortlich und sorgfältig entscheiden, welche der beiden Alternativen vorliegt, wobei hinsichtlich einer Schwangerschaft immer auch Grenzfälle ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von der Beschäftigten ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562