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. Das arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbedingte Infektionsrisiko der stillenden Frau muss über demjenigen der Allgemeinbevölkerung liegen.Mutterschutzrechtlich ist beim Stillen die erhöhte Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz der stillenden Mutter zu beurteilen im Hinblick auf solche Erreger, welche über Muttermilch oder Blut (durch Rhagaden ) auf das Kind übertragbar sind, bzw. bei Erkrankung der Mutter negative ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
die zuständigen Aufsichtsbehörden) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
und/oder Kind gesundheitsgefährdend (die konkreten Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsplatz an sich hingegen nicht)2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand etc.3. Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen grundsätzlich nicht hierunter.Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
festgelegt werden. Ob eine Tätigkeit unter ein Beschäftigungsverbot nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 MuSchG fällt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gegebenheiten zu prüfen. Hier ist der Betriebsarzt zu Rate zu ziehen.An Arbeitsplätzen im Freien ist darauf zu achten, dass die Temperatur an den Arbeitsplätzen keine unnötige Belastung des Herz-Kreislaufsystems verursacht. Beispielweise ist zu prüfen, ob ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).H ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
der Schwangeren in der Weise regeln und gestalten, dass mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Dazu muss er die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelten Schutzmaßnahmen treffen und der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über weitere Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten.Weitere Details zum Mutterschutzrecht sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.Auf die Informationen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
eine Einzelfallentscheidung und die letztendlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei das Beschäftigungsverbot immer die letzte Schutzmaßnahme darstellt. Weiter ist für die Beurteilung der Gefährdungslage durch Parvovirus B19 am Arbeitsplatz das regionale Infektionsgeschehen grundsätzlich ein wichtiger Faktor. Liegen Erkenntnisse vor, dass das Infektionsrisiko ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
sich auf Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu erstrecken. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Schon vorher hat der Arbeitgeber entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Beispielsweise ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
, dass der Arbeitsplatz der werdenden Mutter auch hinsichtlich anderer Gefährdungen beurteilt und entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen eingerichtet werden muss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:https://www.mags.nrw/mutterschutz ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
oder Stehen schwer schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss. Entsprechend der DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“ werden folgende Kältebereiche unterschieden: Kältebereich ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
in einer ersten Einstufung nach Nummer 2 zu ermitteln. Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat.Dieses Vorgehen ist zum einen aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb jeder Arbeitsplatz ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Krankheitserreger (sogenannte biologischer Arbeitsstoffe nach § 2 Biostoffverordnung) können bleibende Schäden sowohl bei Mutter als auch Kind auslösen.Daher ist eine Weiterbeschäftigung der schwangeren Zahnärztin nur dann möglich: wenn die werdende Mutter am Arbeitsplatz keiner erhöhten Infektionsgefährdung gegenüber der Normalbevölkerung ausgesetzt ist. Die Infektionsgefährdung ergibt ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466