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berechtigen.In jedem Fall müssen Sie die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.Erst nachdem diese die Kündigung für zulässig erklärt hat, können Sie der Arbeitnehmerin rechtswirksam kündigen. Die Aufsichtsbehörde informiert Sie auch darüber, ob bzw. welche Kosten und Gebühren anfallen.Für Schwarzarbeit sind die Zollbehörden zuständig. Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
werden. In diesen Bereichen sollten werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.In Bezug auf Lagerhallen gilt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in unbeheizten Arbeitsräumen zu beschäftigen. So müssen in Arbeitsräumen bei mittelschwerer Tätigkeit Mindesttemperaturen von 19 oC (sitzende Körperhaltung) bzw. 17 oC (stehende Körperhaltung bzw. gehen) erreicht ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 22523
zum Mutterschutz wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"Zu einem ärztlichen Beschäftigungsverbot kommt es, wenn die Ärztin bzw. der Arzt Ihrer Mitarbeiterin die Gesundheit oder die ihres Kindes aufgrund ihres individuellen Gesundheitszustandes bei einer Weiterbeschäftigung als gefährdet einstuft. Die Ärztin oder der Arzt kann die Beschäftigung Ihrer Mitarbeiterin ganz oder teilweise untersagen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
%, bei über 60 jährigen sogar 90 %. Eine signifikant höhere Durchseuchung wurde bei Frauen mit beruflichem Umgang mit Kleinkindern (bis zum sechsten Lebensjahr) gefunden. Daher ist auf der Neugeborenen- bzw. Säuglingsstation eine Herdenimmunität von 60-65 % bei diesen Patienten anzunehmen (gleich hoch wie bei deren Müttern), weshalb man nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgehen kann. Unter Einhaltung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
bestimmte Tätigkeiten von der direkten Sonnenstrahlung abgeschattet ausgeführt werden können bzw. die Arbeiten in einen abgeschatteten Bereich verlagert werden können.Bei körperlicher Arbeit steigt die Körpertemperatur des Menschen in Abhängigkeit von der Schwere der Arbeit an, er ist auf Wärmeabgabe angewiesen, sie wird auch durch die Arbeitskleidung beeinflusst. Eine Hitzebelastung bedeutet ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Grunsätzlich entsteht elektrostatische Aufladung überall dort, wo zwei Objekte (hierzu zählt auch der Mensch) bzw. zwei isolierende Stoffe miteinander Kontakt haben.Überall wo synthetisches Material verarbeitet wurde (z. B. bei Bodenbelägen, Möbeloberflächen sowie Bekleidung), entsteht diese Aufladung. Durch Reibung (z. B. Gehen auf Teppichboden, durch Rollen der Kunststoffrollen des Bürostuhls ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
, Abfindung etc.) sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften) gerichtet werden. ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
nach dem Mutterschutzgesetz verbieten oder anordnen (z. B. Arbeitsplatzwechsel). Hierbei wird er vom Betriebsarzt beraten.2.) Es gibt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein "Berufsverbot". Die normativen Regelungen definieren zum Schutz der Mutter und des Kindes bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote (hier ist die Unterlassung gefährdender Tätigkeiten gemeint, das ist kein Berufsverbot!).3 ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
befassen. Wir können auch nicht bestätigen, dass auf Grund der im konkreten Fall bestehenden Gleitzeitregelungen ein Rechtsanspruch auf Freistellung aus § 7 MuSchG abgeleitet werden kann.Zu empfehlen ist, vom Arzt klären bzw. bestätigen zu lassen, dass die nötigen Behandlungen und Untersuchungen mutterschaftlich bedingt sind.Für Klarheit dürfte der Arbeitsvertrag und die Gleitzeitvereinbarung sorgen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt weiterhin acht bzw. zwölf Wochen (§ 3 Abs.2 MuSchG). Eine entsprechende Forderung des Arbeitgebers ist somit unzulässig.Hierüber hinausgehende Informationen bietet der Leitfaden zum Mutterschutz. Empfehlenswert ist auch die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichte Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot unterschieden:Generelle BeschäftigungsverboteGenerelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
bzw. nur während eines unbedeutenden Teils der Arbeitszeit auf dem Beförderungsmittel ausgeübt wird.Es ist jedoch zu prüfen, ob die schwangere Frau bei der Beschäftigung auf dem Beförderungsmittel schädlichen Einwirkungen durch Erschütterungen oder Dieselemissionen usw. ausgesetzt ist und damit unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 3 MuSchG fällt oder ob sich ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780