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Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
die Wochenarbeitszeit bei Ihrem ersten Arbeitgeber ist, dürfen Sie bei einem weiteren Arbeitgeber nur mit der Arbeitszeit und den Wochenstunden eingesetzt werden, so dass die gesamte Arbeitszeit in dem gesetzlichen Rahmen bleibt.Fazit:Die Arbeitszeiten bei Ihrem alten und Ihrem neuen Arbeitgeber dürfen 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder Begrenzung der Arbeit auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.B. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten diese Gefährdungen ausgeschlossen werden. Ist dies durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder gegebenenfalls der Arbeitszeiten nicht möglich oder nicht zumutbar, soll die Arbeitnehmerin ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
sind, dass durch zumutbare organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterbringung des Kindes oder Rhythmus des Stillens) möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.Was den Nachweis über das Stillen betrifft, ist eine entsprechende Bescheinigung dann vorzulegen, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird. Dieser trägt dafür auch die Kosten.Wir empfehlen Ihnen, dem Arbeitgeber die gewünschte Freistellungszeit zum Stillen des Kindes ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
))Des Weiteren hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 3 MuSchG sicherzustellen, dass sich eine schwangere Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Ihr Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 MuSchG zu erstellen und die erforderlichen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 22523
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...
Stand: 12.11.2024
Dialog: 682
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann."Aber auch diese Forderung könnte durch das Ausruhen im Fahrzeug oder das Mitnehmen einer Sitzgelegenheit erfüllt werden.Kritischer ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft. Altes Mutterschutzrecht§ 4 Weitere BeschäftigungsverboteWerdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden […]7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln […] Dieses kam dann zum Tragen, wenn die Fahrtätigkeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit betrug ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561