Ergebnisse 1 bis 20 von 182 Treffern
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Der Umgang mit Laserdruckern und Kopierer gehört zum Alltag in deutschen Büros. Über die Emissionen aus diesen Geräten wird seit langem diskutiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat daher umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bereitgestellt.Nach den der BAuA vorliegenden Messdaten wird der heranzuziehende A-Staubgrenzwert etwa um den Faktor 100 unterschritten. Auch ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Näheres findet sich in § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
für Tätigkeiten mit unverantwortbarer Gefährdung.Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist also das letztmögliche Mittel und nur dann zulässig, wenn die vorrangigen Schutzmaßnahmen nach Nr. 1 und Nr. 2 nachweisbar nicht oder nicht zumutbar umsetzbar sind und alle anderen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung mit Tätigkeiten ohne unverantwortbare Gefährdungen ausgeschöpft sind.Basierend auf den Informationen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg hat ein Merkblatt zum Thema "Werdende Mütter an Bedientheken" herausgegeben. Die dort genannten Vorgaben können auch auf den Arbeitsplatz einer Bäckereifachverkäuferin übertragen werden.Zu Ihren Einzelfragen:1. Ab wann darf ich anfangen zu arbeiten?Nach § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz dürfen werdende und stillende Mütter ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
davon aus, dass der Gesetzgeber einen bezahlten Freistellungsanspruch ganz ohne zeitlich Begrenzung nicht gewollt habe. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Stillzeit im Allgemeinen nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen könne, soweit nicht besondere medizinische Gründe vorliegen, die eine natürliche Ernährung des Kindes auch darüber hinaus als notwendig ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Patienten zu differenzieren. • Sofern eine Trennung in Bereiche für Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf oder mit bestätigter Infektion durch SARS-CoV-2 und Bereiche ohne solche Patientinnen und Patienten sicher gewährleistet ist (z. B. durch Testung bei Aufnahme), ist zu prüfen, ob die Schwangere im „SARS-CoV-2-freien“ Bereich eingesetzt werden kann. • Ist eine solche Trennung nicht gewährleistet ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
von Atemschutz bzw. von Handschuhen bei der täglichen Arbeit mit Kindern ist unüblich und wird weder von dem Personal noch von der KiTa-Leitung (oder den Eltern) gewollt bzw. akzeptiert. Daher dürfen schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) haben. Grundsätzlich sollten werdende ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
ist gesund.Auch während der Stillzeit kann sich eine stillende Mutter mit dem Virus infizieren. Die Erstinfektion der Mutter verläuft überwiegend ohne Krankheitszeichen. Durch Muttermilch bzw. durch Schmierinfektion kann die Mutter ihren Säugling infizieren. Die meisten Infektionen im Kindesalter (Säuglingsalter) verlaufen asymptomatisch, gelegentlich kann ein mononukleose ähnliches Krankheitsbild entstehen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen...3.sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Behörde eine (Änderungs-) Kündigung aus, ist diese grundsätzlich unwirksam. Zur Rechtssicherheit und um das Klagerecht durch Untätigkeit nicht zu verwirken, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der (Änderungs-) Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Wir empfehlen, dass Sie sich bezüglich des arbeitsrechtlichen Verfahrens an einen Fachanwalt ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663