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Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
" sowie die Informationen zum Mutterschutz auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weisen wir hin. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
:"Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
nach mutterschutzrechtlicher Vorgabe allgemein nicht mit stechenden, schneidenden Instrumenten/Geräten arbeiten dürfen, ist somit die Gabe jeglicher Injektionen untersagt.Es ist notwendig, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes durchzuführen, um die genauen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Bei einer Gefährdung sollten auch die Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht n ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
nicht beschäftigt werden. Maßgeblich für die Ermittlung der Schutzfrist nach der Entbindung ist der tatsächliche Entbindungstermin.Vor der Entbindung dürfen die Frauen innerhalb der Schutzfrist arbeiten, wenn sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Für die taggenaue Berechnung werden die Definitionen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
, oder2.wenn er beabsichtigt, eine schwangere oder stillende Frau zu beschäftigena) bis 22 Uhr nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3,b) an Sonn- und Feiertagen nach den Vorgaben des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 oder Absatz 2 Satz 2 und 3 oderc) mit getakteter Arbeit im Sinne von § 11 Absatz 6 Nummer 3 oder § 12 Absatz 5 Nummer 3 3. Ist nach dem Abstillen eine weitere Meldung erforderlich ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097
unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzexperten vor Ort individuell festgelegt werden.Parvovirus B 19Eine gegenüber Parvovirus B 19 empfängliche Schwangere darf nur in solchen Erwachseneneinrichtungen arbeiten, wo die Durchseuchungsrate der Patienten gleich hoch ist wie die Durchseuchungsrate der allgemeinen Bevölkerung.Für Ringelröteln ist eine altersabhängige Zunahme der Durchseuchung charakteristisch ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollend ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
für schwangere Frauen finden sich in § 11 MuSchG (s.u.). Dort ist u. a. konkretisiert, dass hinsichtlich des Hebens und Tragens von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) ein generelles Beschäftigungsverbot besteht.Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637
oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257