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Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden (§ 16 Abs,1 Satz 1 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Da Sie Ihre Elternzeit nach der Mutterschutzfrist nehmen werden, ist der Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt zu stellen. Es ist anzuraten, die Anmeldung der Elternzeit von der Arbeitgeberseite ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
des Kindes undfrühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."Über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Kündigung entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Weitere umfangreiche Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4001
für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist" .Dazu ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde ein formloser Antrag zu stellen. Diesem Antrag ist eine Einverständniserklärung der werdenden Mutter sowie ein Attest eines Arztes beizufügen, aus dem hervorgeht, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Mehrarbeit bestehen. ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
strafbaren HandlungenDie Entscheidung, ob ein besonderer Fall vorliegt, der eine Kündigung rechtfertigt, trifft die zuständige Behörde nach Wertung der getroffenen Feststellungen im Rahmen des Antrages und nachdem sie die werdende Mutter gehört hat. Hinweis:Im Rahmen des U2-Verfahren nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) werden Betrieben auf Antrag ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201
das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann.Ist beabsichtigt die Kanzlei zu schließen, kann dies für die Behörde ein außergewöhnlicher Grund sein eine solche Kündigung zuzulassen. Aber auch dann gilt: Eine Kündigung darf erst dann ausgesprochen werden, wenn die Zulassung der Behörde vorliegt.Bei Antrag auf Kündigung einer werdenden Mutter hört die Behörde stets die werdende Mutter an und gibt ihr Gelegenheit ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
auf Antrag des Arbeitgebers, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
für Arbeitsrecht. Er wird geeignete Maßnahmen zur Beendigung des unhaltbaren Zustandes vorschlagen.Eine Schwangere ist nicht unkündbar. Verstößt sie weiter gegen den Arbeitsvertrag, sollte von Seiten des Arbeitgebers ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG ernsthaft in Betracht gezogen werden. Für die Bearbeitung und Entscheidung von Kündigungsanträgen sind die Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
, dass sie nach Genehmigung durch diese Behörde anschließend kündigen darf. Dabei sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub zu beachten. Die Behörde hat den betroffenen Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Antrag der Arbeitgeberseite zu äußern.Da Fragen des Kündigungsschutzes den Bereich des Arbeitsrechtes betreffen und um die genannten Fristen nicht zu versäumen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Solange die Aufsichtsbehörde den Antrag nicht ablehnt ist eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr möglich. Die Beschäftigung einer schwangeren Frau zwischen 22 und 6 Uhr ist verboten.Nach § 6 MuSchG darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Er ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
und Zweck der Vorschrift folgende Auslegung ergibt, dass hier ein Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderwochen einschließlich der Sonntage gemeint ist.Das Verbot der Nachtarbeit findet sich im § 5 MuSchG. Die von Ihnen beschriebene Rufbereitschaft in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist danach nicht zulässig. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642
des Kündigungsschutzgesetzes.Wurde vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat eine Schwangere grundsätzlich Anspruch auf Weiterzahlung ihres Verdienstes nach § 18 MuSchG.Dem Arbeitgeber werden die Kosten für diese Lohnaufwendungen gemäß dem Umlageverfahren U 2 nach § 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen (Krankenkasse der beschäftigten Arbeitnehmerin) in vollem ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie in einem solchen Fall direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen und die nötigen Maßnahmen im Einzelfall klären.Muss z.B. wegen fehlender Immunität ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, erstattet die Krankenkasse, bei der die werdende Mutter versichert ist, auf Antrag des Arbeitgebers die Lohnkosten im Zuge der Umlage U2 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860