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Wann muss man spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und ab wann ist man im Kündigungsschutz?

KomNet Dialog 4001

Stand: 07.01.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Mutterschutzfristen

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Frage:

Mein Mann möchte gerne ab der Geburt Elternzeit nehmen. Wann muß er spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und ab wann ist er dann im Kündigungsschutz?

Antwort:

Regelungen zur Elternzeit sind im Abschnitt 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) getroffen.


Wer für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beanspruchen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll (§ 16 BEEG) .

Ein Anteil von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden.


Der Kündigungsschutz ist im § 18 BEEG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen.

"Der Kündigungsschutz beginnt

  1. acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und
  2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."


Über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Kündigung entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Arbeitsschutzbehörde.


Weitere umfangreiche Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit".