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der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Hilfestellung bei der Arbeitsplatzbeurteilung bieten die einschlägigen technischen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungstag (s ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 17928
Der Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen ist im § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach ist die Kündigung vom Beginn der Schwangerschaft an, bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.Für diese Ausnahmen müssen besonderer Gründe vorliegen, welche nicht mit dem Zus ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
ein Beschäftigungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 MuSchG.Entgegen einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter nur dann beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellt, dass die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Ausübung dieser Tätigkeit nicht gefährdet ist. Dies ist Anhand der Gefährdungsbeurteilung festzustellen.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Im vorliegenden Fall müssen insbesondere die physischen Belastungen, die bei der Ausübung physiotherapeutischer Tätigkeiten ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
, auch wenn sie aus mehreren Stunden Rufbereitschaft besteht.Das Beschäftigungsverbot des § 4 MuSchG ist für den Arbeitgeber bindend. Er darf eine werdende Mutter auch auf deren Wunsch hin nicht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen. Anders sieht es beispielsweise beim Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 6 MuSchG aus. Hier ist eine Beschäftigung der werdenden Mutter unter bestimmten Voraussetzungen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
zu erstellen (§ 10 MuSchG) und die werdende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen über das Ergebnis und die nötigen Maßnahmen zu informieren. Unzulässige Tätigkeiten bzw. generelle Beschäftigungsverbote für werdende oder stillende Mütter werden in §§ 11; 12 MuSchG aufgeführt. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird im Einzelhandel z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Gelegenheit zum kurzen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Infektionskrankheiten geschützt, vorausgesetzt, die Mutter hat die Krankheiten bereits durchgemacht oder sie ist dagegen geimpft.Für nichtimmune Frauen mit Kinderwunsch sind solche Indikationsimpfungen kostenlos. Der Sinn und die Wichtigkeit dieser Maßnahme liegen erstrangig in dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Vermeidung von Beschäftigungsverboten ist nur ein Nebeneffekt.Im Falle eines fehlenden Immunschutzes ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
Satz 2 angestrebte Weiterbeschäftigung der Frau während der Schwangerschaft und nach der Entbindung möglichst lückenlos gelingt. Eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung erst bei Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit wäre zu spät, da dies die Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen verzögern würde. Dies würde auch der Zielsetzung des § 8 Absatz 1 Satz 2 zuwiderlaufen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
:· Persönliche Schutzausrüstung, Basishygiene.· Bei Seronegativität: Alternative Tätigkeit oder befristetes Beschäftigungsverbot in SSW 1 - 20 bei Betreuung/Kontakt von Kindern unter 6 Jahren (AfMu - Hintergrundpapier [MuSchH] "Information zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes" Nummer 01.2022 [Stand 15.09.2022]).Den aktuellen Presseinformationen ist zu entnehmen ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
, ist zu prüfen. Ist dies nicht möglich, muss ein generelles Beschäftigungsverbot für nichtimmune (seronegative) Schwangere ausgesprochen werden.Schwangere mit einem sicheren Immunschutz dürfen weiterarbeiten.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Angestelltenverhältnis an Schulen" weisen wir hin. Das Merkblatt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden die zum Schutz der werdenden Mutter einzuhaltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt. Für den Bereich der Onkologie findet sich eine diesbezügliche Konkretisierung in dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus". (Hinweis: Das Merkblatt ist aktuell nicht verfübar, da es sich inhaltlich noch ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
jederzeit verlassen oder sich bei Bedarf Hilfe holen können. Eine Alleinarbeit ist also nicht möglich. Des Weiteren gelten Beschäftigungsverbote für Nachtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen.Weitere Informationen zum Mutterschutz enthält der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598