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den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen." (§ 16 Abs.2 ArbSchG)Im übrigen handelt es sich hier um ein arbeitsrechtliches Problem. Zu arbeitsrechtlichen Fragen kann KomNet aber keine Auskunft geben. Diesbezüglich müssten Sie sich an entsprechend ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
ein neuer Pächter eine Tankstelle (§ 613 a BGB - Betriebsübergang), so tritt er in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das bedeutet, dass der neue Pächter alle Beschäftigten übernimmt und die Verantwortung für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen trägt.Bei der Beschäftigung an Tankstellen bestehen für werdende Mütter ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 müssen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
- ist öffentliches Recht. Ein entsprechendes Formular, dass Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung übernehmen und den Arbeitgeber von seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten entbinden, gibt es daher nicht. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbe ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken, Bü ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen hab ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
, werdende oder stillende Mütter über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Des Weiteren ist er zu einem Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes verpflichtet. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Pflichten nach dem Betriebsverfassungs ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat der Arbeitg ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
verbleiben die Pflichten aus den mutterschutzrechtlichen Regelungen in der Verantwortung des Arbeitgebers. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Sie Ihre Schutzfrist nehmen möchten, muss Sie Ihnen der Arbeitgeber gewähren. Weder darf er Sie zu Arbeitsleistungen am Firmensitz oder zu Hause noch zu Bereitschaftsdiensten verpflichten. Wenn Sie diesbezüglich weiterhin Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie um Unterstützung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde bitten. Welche Rechte Sie in der Elternzeit haben, kann Ihnen die zuständige ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
/85/EWG "Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz" wurde mit der "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (aktuell: mit dem Mutterschutzgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Auch in Belgien wird eine entsprechende Umsetzung ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Weitere Informationen bietet die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit an.Da Kündigungen und die Zahlung von Abfindungen das Arbeitsrecht betreffen, müssen Sie Ihre Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes einfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151