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zu kommen. Aus unserer Erfahrung ist es in Betrieben mit mehreren Filialen oder Standorten üblich, dass eine Liege angeschafft und an die jeweilige Filiale, in der eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt ist, „verliehen“ wird. ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
)Infektionsrisiken in Pflegeeinrichtungen oder Haushalten mit PflegebedürftigenFehlende ergonomische Ausstattung (z. B. keine höhenverstellbaren Liegen)Nach dem Mutterschutzgesetz §11 gibt es bestimmte Tätigkeiten, die explizit untersagt sind. Dazu gehören unter anderem:Erhebliche körperliche Belastungen (z. B. häufiges Bücken, Heben, Tragen)Arbeiten in Zwangshaltungen, z. B. längeres Knien oder Arbeiten ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
Nach § 11 Abs.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt." Inwieweit dies bei Lärm der Fall ist, hängt nicht nur von der gemess ...
Stand: 06.10.2022
Dialog: 23777
bei einer beabsichtigten Kündigung ebenso die Zulässigkeit der Kündigung der werdenden Mutter vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen muss. Die Behörde klärt dann, ob eine Weiterbeschäftigung (z. B. durch einen Rechtsnachfolger des Betriebes) möglich ist. Vor der Entscheidung der Behörde darf keine Kündigung ausgesprochen werden.Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Thematik im Leitfaden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
beschäftigt werden. In den Paragraphen werden auch Ausnahmen von diesem Verbot genannt.Nach § 28 MuSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde abweichend davon genehmigen, dass die schwangere Arbeitnehmerin auch zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt werden darf. Die Voraussetzungen für Feiertags und Sonntagsarbeit gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG liegen vor, wenn: sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werd ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Werdenden und stillenden Müttern ist während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen (siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 4.2 Punkt 6).Sonn ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd" (www.baua.de ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mut ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer der Beschä ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Infektionskrankheiten geschützt, vorausgesetzt, die Mutter hat die Krankheiten bereits durchgemacht oder sie ist dagegen geimpft.Für nichtimmune Frauen mit Kinderwunsch sind solche Indikationsimpfungen kostenlos. Der Sinn und die Wichtigkeit dieser Maßnahme liegen erstrangig in dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Vermeidung von Beschäftigungsverboten ist nur ein Nebeneffekt.Im Falle eines fehlenden Immunschutzes ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
hinsichtlich eines entsprechenden Arbeitgeberantrags durch die Behörde.Gründe, einer Kündigung zuzustimmen, können z. B. sein:bei der Stilllegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, wenn die Arbeitnehmerin nicht in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder in einem anderen Betriebsteil des Betriebes weiterbeschäftigt werden kannbei der Verlagerung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
versorgt?Liegen bei Patienten disponierende Faktoren für eine MRSA- Kolonisation vor? Liegen bei den Patienten disponierende Faktoren für eine MRSA-Infektion vor (Immunsuppression, liegende Katheter, offene Wunden, bevorstehende invasive Eingriffe)wie empfänglich sind die versorgten Patienten für eine von MRSA ausgehende Kolonisation bzw. Infektion (Selektionsdruck/Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot unterschieden.Genere ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
eine Einzelfallentscheidung und die letztendlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei das Beschäftigungsverbot immer die letzte Schutzmaßnahme darstellt. Weiter ist für die Beurteilung der Gefährdungslage durch Parvovirus B19 am Arbeitsplatz das regionale Infektionsgeschehen grundsätzlich ein wichtiger Faktor. Liegen Erkenntnisse vor, dass das Infektionsrisiko ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888