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zu minimieren. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die werdende Mutter nur freigestellt werden muss, wenn der Termin für die Vorsorgeuntersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.Bei schwangeren Beamtinnen richtet sich die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der Dienstfürsorge und entsprechenden dienstrechtlichen Bestimmungen. Diesbezügliche Fragen sollten direkt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
Der Umgang mit Laserdruckern und Kopierer gehört zum Alltag in deutschen Büros. Über die Emissionen aus diesen Geräten wird seit langem diskutiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat daher umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bereitgestellt.Nach den der BAuA vorliegenden Messdaten wird der heranzuziehende A-Staubgrenzwert etwa um den Faktor 100 unterschritten. Auch ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
Elterngeldstelle beantworten. Den späteren Entbindungstermin müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, denn der Mutterschutz kann nur sechs Wochen vor dem errechneten Termin angetreten werden. Wenn Sie die berufliche Situation sehr belastet, sollten Sie mit Ihrem Frauenarzt besprechen, ob in Ihrem Fall ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG in Frage kommt.Weitere Hinweise zum Mutterschutz finden ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
für Arbeitsrecht wenden.Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz.Hinweis:Die Arbeitsgerichte bieten teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin. ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Außerdem sollen finanzielle Nachteile und Kündigungen vermieden werden. Die Regelungen dieser Vorschriften gelten aber nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deut ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).H ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
in Belgien eine ähnliche Regelung existiert, die mit dem unter § 16 Abs. 1 MuSchG genannten ärztlichen Beschäftigungsverbot aufgrund eines ärztlichen Attestes vergleichbar ist. Diese Frage müssten Sie ggf. im direkten Kontakt mit den belgischen Behörden klären. ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
zur Klageerhebung wieder aufleben. Da Fragen des Kündigungsschutzes den Bereich des Arbeitsrechts betreffen und um die genannten Fristen nicht zu versäumen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit einer entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften) wenden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
, dass sie nach Genehmigung durch diese Behörde anschließend kündigen darf. Dabei sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub zu beachten. Die Behörde hat den betroffenen Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Antrag der Arbeitgeberseite zu äußern.Da Fragen des Kündigungsschutzes den Bereich des Arbeitsrechtes betreffen und um die genannten Fristen nicht zu versäumen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Gefährdungsbeurteilung und die grundsätzliche Ermittlung des Bedarfs an Schutzmaßnahmen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG soll sicherstellen, dass sich der Arbeitgeber frühzeitig mit Fragen des Mutterschutzes bei der Organisation der Arbeit auseinandersetzt und gegebenenfalls auch in einen Austausch mit den Aufsichtsbehörden treten kann, die ihn ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
://www.mags.nrw/mutterschutz und im Leitfaden zum Mutterschutz.Hinweise:Entgelt-, Überstunden- und Urlaubsansprüche müssen gegenüber dem Arbeitgeber, sofern dieser seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz nicht nachkommt, arbeitsrechtlich eingefordert werden.Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir jedoch leider keine Beratung anbieten.Bitte sprechen Sie diesbezüglich den Betriebs ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Auf die Informationen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weisen wir hin.Daraus ergeben sich hinsichtlich Ihrer Fragen folgende Antworten:AlleinarbeitEine werdende Mutter muss ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber vo ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Schwangere an ihrem Arbeitsplatz verbleiben kann, ist von der Gefährdungsbeurteilung und festgelegten Schutzmaßnahmen abhängig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch KomNet nur eine generelle Antwort möglich ist. Die Maßnahmen im konkreten Einzelfall müssen nach Klärung der Einzelheiten, wie z. B die in Frage kommenden Arbeitsbereiche sowie die einzelnen Tätigkeiten ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079