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Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
es eine Sonderregelung. In diesem Fall ermöglicht § 3 Abs. 4 MuSchG ausnahmsweise einen Verzicht der Arbeitnehmerin auf die Einhaltung der Schutzfristen. Dies gilt jedoch nicht für die ersten zwei Wochen nach der Entbindung. Zur Erklärung des Verzichts muss die Arbeitnehmerin ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorlegen, das bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Frau medizinisch unbedenklich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann." ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn Sie das nicht tun, verzichten Sie damit auf alle Vergünstigungen des Mutterschutzgesetzes. Die Schutzvorschriften und der Kündigungsschutz gelten erst nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft.Erfahrungsgemäß wird bei einer werdenden Mutter immer dann eine Ungewissheit über die berufliche Zukunft ausgelöst, wenn eine Schwangerschaft im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
" (www.baua.de/trgs) darf der Begasungsleiter begaste Güter erst freigeben, wenn durch geeignete Nachweisverfahren sichergestellt ist, dass keine Gefährdung mehr durch Begasungsmittel besteht.Als geeigneter Nachweis kann die Überprüfung der Aufzeichnung des Druck- und Temperaturverlaufs des vollautomatischen Programmabschnitts der Gasdesorption am Registriergerät des Gas-Sterilisators im Vergleich ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
ergeben.Die Regelung des § 7 MuSchG dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit zu ermöglichen:„Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Beachtung aller IFA-Empfehlungen, insbesondere die Beschränkung auf die in der Empfehlung 1017 beschriebenen Narkoseverfahren, bei denen der Bewertungsindex für Anästhesiegase eingehalten wird, sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen der TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung".Hinweis:Umfangreiche Informationen über die genannten Stoffe erhalten ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
zu ermöglichen. Auf Verlangen der stillenden Mitarbeiterin ist sie "während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
oder der durchgemachten Erkrankung Antikörper gegen den Erreger. Diese Immunität schützt nicht nur die Schwangere sondern auch das ungeborene Kind. Schon während der Schwangerschaft werden diese mütterlichen Antikörper durch den Mutterkuchen (Plazenta) auf das Kind übertragen. Dies ist der sogenannte Nestschutz. Der Säugling ist durch diesen natürlichen Nestschutz in den ersten Monaten vor bestimmten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Sie oder er darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Frau ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
für seronegative Schwangere für die gesamte SchwangerschaftMumps: Beschäftigungsverbot für seronegative Schwangere für die gesamte SchwangerschaftHepatitis B: Beschäftigungsverbot bei fehlendem Immunschutz und Tätigkeit in einer Einrichtung in einem Gebiet mit anzunehmender erhöhter Infektion der Bevölkerung (z.B. Kinder aus Familien bestimmter ausländischer Herkunft, Kinder aus sozial schwachen Familien z. B ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
in Haushalten.Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes sind hingegen bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in einem Haushalt einzuhalten. Die mutterschutzrechtlichen Vorschriften greifen aber erst dann, wenn eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt wird, konkret ab dem Zeitpunkt, ab dem diese dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitteilt.Der Arbeitgeber ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
die Verantwortung. Es bedarf hierfür keines ärztlichen Attests oder einer behördlichen Anordnung.In § 7 Absatz 2 MuSchG ist u. a. die Freistellung zum Stillen geregelt:"(2) Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
der Schwangeren durch diesen Stoff über die Belastung der Allgemeinbevölkerung hinausgeht. Der Arbeitgeber hat nachzuweisen, dass der in der Außenumgebung gemessene Benzolwert (ubiquitärer Wert) auch am Arbeitsplatz der werdenden Mutter nicht überschritten wird. Die schwangere Arbeitnehmerin darf im Kassen- oder Verkaufsraum sowie im sonstigen Tankstellenbereich erst beschäftigt ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184