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unerlässlich. Sollte die erste Schutzmaßnahme nicht durchführbar sein, kann man über einen Arbeitsplatzwechsel oder über eine Umsetzungsmöglichkeiten ohne Kinderkontakt nachdenken. Wenn diese zweite Schutzmaßnahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, greift erst dann ein Beschäftigungsverbot als allerletzte Schutzmaßnahme.Hinweis:Für den Mutterschutz sind in Nordrhein-Westfalen im allgemeinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
:"Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
für die Mutter und ihr gestilltes Kind vorgenommen werden. Diese Schutzmaßnahme hat Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen (8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Entbindung plus die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden) kann eine stillende immunisierte Frau ihre Tätigkeit wieder ausüben.Beschäftigungsverbot:Ein Beschäftigungsverbot ist erst dann ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz und B ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
prüfen. Erst wenn die ersten zwei Schutzmaßnahmen nicht möglich bzw. nicht realisierbar sind, kommt ein Tätigkeitsverbot in Frage.Weiterführende Literatur:1. RKI-Ratgeber für Ärzte :Zytomegalievirus-Infektion2. Handbuch „Infektionen bei Kindern und Jugendlichen“ der DGPI3. AWMF Leitlinie "Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen" ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
für die erste Masern-Impfung stieg von 94,0 % (2005) auf 96,4 % (2010) und erreichte in den Jahren 2014 und auch 2015 bundesweit 96,8 %. Wie bereits in den Vorjahren hat Deutschland das WHO-Ziel einer Impfquote von mindestens 95 % zumindest für die erste Masern-Impfung erreicht. Die Impfquote für die zweite Masern-Impfung ist ebenfalls deutlich angestiegen: Im Jahr 2005 waren nur 76,6 % der einzuschulenden ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann.Ist beabsichtigt die Kanzlei zu schließen, kann dies für die Behörde ein außergewöhnlicher Grund sein eine solche Kündigung zuzulassen. Aber auch dann gilt: Eine Kündigung darf erst dann ausgesprochen werden, wenn die Zulassung der Behörde vorliegt.Bei Antrag auf Kündigung einer werdenden Mutter hört die Behörde stets die werdende Mutter an und gibt ihr Gelegenheit ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
jederzeit verlassen oder sich bei Bedarf Hilfe holen können. Eine Alleinarbeit ist also nicht möglich. Des Weiteren gelten Beschäftigungsverbote für Nachtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen.Weitere Informationen zum Mutterschutz enthält der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Weitere Informationen bietet die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit an.Da Kündigungen und die Zahlung von Abfindungen das Arbeitsrecht betreffen, müssen Sie Ihre Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes einfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Der Begriff der Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist im § 2 Abs.4 MuSchG definiert:"Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."Der Begriff ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz besteht also nur in diesem Zeitraum. Wird über diesen Zeitraum hinaus gestillt und es besteht ein Beschäftigungsverbot nach § 12 MuSchG, so gilt das Kündigungsverbot nicht mehr. Die Stillzeit ist somit nicht gleichbedeutend mit Kündigungsschutz.Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
mit bekanntem CMV-Ausscheider bzw. keinen Kontakt mit beschmutzten Gegenständen (z.B. Wickelstation)- keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä.- keine Hilfe bei Nahrungsaufnahme- kein enger Körperkontakt (z.B. Küssen)Auf den Ratgeber zum Zytomegalievirus des Robert-Koch-Instituts weisen wir hin. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471