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Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
mit Notfallcharakter sind ebenfalls untersagt.Aus den v. g. Regelungen ergibt sich, dass in folgenden Krankenhausbereichen erfahrungsgemäß ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist: 1. im OP-Bereich und im Kreißsaal 2. in der Anästhesie und im Aufwachbereich 3. auf Intensivstationen 4. auf Aufnahmestationen 5. in Endoskopie- und Bronchoskopieabteilungen 6. auf Infektionsstationen 7. in Dialyseeinheiten 8 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut lie ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
die Verantwortung. Es bedarf hierfür keines ärztlichen Attests oder einer behördlichen Anordnung.In § 7 Absatz 2 MuSchG ist u. a. die Freistellung zum Stillen geregelt:"(2) Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
, der Arbeitgeber jedoch eine gezielte Tätigkeit beabsichtigt, so hat er gemäß § 3 Abs. 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) diesen in eine der Risikogruppen 1 bis 4 einzustufen. Dabei ist folgendes zu beachten:Kommen für die Einstufung mehrere Risikogruppen in Betracht, ist der Biostoff in die höchste infrage kommende Risikogruppe einzustufen.Viren, die bereits beim Menschen isoliert wurden, sind mindestens ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Die Nitrocellulose verbrennt bei diesem Vorgang vollständig. Durch den hohen Anteil von Sauerstoff bleiben kaum Ruckstände der ursprünglichen Nitrocellulose nach diesem Vorgang vorhanden.Zudem sind keine Grenzwerte oder sonstige Eigenschaften bekannt, aus denen sich eine Gefährdung für den Menschen schließen lässt.Nach aktuellem Stand ist die Befürchtung erst einmal unbegründet.Es ist allerdings n ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43204
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Ihnen geben:Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Es gilt vom ersten Tag der Berufstätigkeit an.Die weitreichenden Kündigungsschutzrechte des Mutterschutzgesetzes gelten daher erst ab Beginn der Beschäftigung.Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
, die in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen sind: "50 ml/m³91 mg/m³Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 1Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 hKategorie I - Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe Krebserzeugend: Kategorie 5Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als so gering erachtet ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583