Ergebnisse 21 bis 40 von 57 Treffern
. B. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) beraten lassen.Auch haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden und dort in Bezug auf den (Änderungs-)Kündigungsschutz individuell beraten zu lassen. In NRW sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die für den Mutterschutz zuständige Behörde. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
ist verpflichtet diese umzusetzen. Darüber hinaus kann grundsätzlich auch die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernate 56 der Bezirksregierung) ein Beschäftigungsverbot anordnen, z.B. wenn der Arbeitgeber die betrieblichen Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote nicht umsetzt. Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums entnehmen. ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
, dass der Arbeitgeber auch bei einer Schwangeren mit Mini-Job von sich aus die Vorschriften des MuSchG einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen hat.Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für Schulen liegt die mutterschutzrechtliche Zuständigkeit aber beim Schulministerium. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
des Beschäftigungsverbotes hinzugezogen werden.Da der Arbeitgeber (und nicht die Krankenkasse) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten von mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten trägt, ist ihm zu empfehlen, dieses auch so lange einzuhalten, wie die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
(in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
in den „Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik“ (Bericht der SSK, Heft 36/2003) festgestellt, dass weibliche Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind, dass bei Bestehen einer Schwangerschaft der Aufenthalt im Magnetraum grundsätzlich zu unterbleiben hat.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Einsatz werdender Mütter nur im Schaltraum (Bedienraum) erfolgen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
liegt in der Allgemeinbevölkerung bei 150 Mikrogramm pro Liter. Dieser Wert gilt nicht für Frauen, da für diese Personengruppe, insbesondere auf Hinsicht des gebärfähigen Alters ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Liter besteht. Somit kann eine Anpassung auf diesen Grenzwert auch nicht als Diskriminierung missverstanden werden.In der aktuellen Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
-Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) werden für den Bereich der hochfrequenten Felder (über 100 kHz) schwangere Arbeitnehmerinnen als besonders gefährdete Personengruppe angesehen. Der Grund liegt darin, dass bei hochfrequenten Feldern ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle." ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ und die ergänzenden Regelungen in der TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potential“ anzuwenden. Der Betriebsarzt sollte bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden. Sollten Sie noch Fragen haben, kann der Betriebsarzt Sie beraten. Weitere Informationen finden sich im Leitfaden ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487