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oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Der Kündigungsschutz des § 17 Mutterschutzgesetz besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Schwangerschaft besteht. Wenn die Schwangerschaft erst während des Laufs der Kündigungsfrist eintritt, gilt das Kündigungsverbot nicht. ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1528
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen A ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
haben, ist er Ihnen nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG).Weitere Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Jahreshälfte üblicherweise der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis auch in der ersten Jahreshälfte bestanden hat. Näheres ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.Ausnahme:Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
weniger als 500 Gramm betragen hat. Bei einer Fehlgeburt endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft. Die Schutzfrist nach der Entbindung tritt somit nicht ein.Jedoch steht Ihnen im Falle einer Fehlgeburt nach der 12 Schwangerschaftswoche ein erweiterter Kündigungsschutz in Form einer Kündigungsschutzfrist von 4 Monaten zu (§ 17 Abs.1 Nr.2 MuSchG). ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 3038
, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
für Arbeitsrecht. Er wird geeignete Maßnahmen zur Beendigung des unhaltbaren Zustandes vorschlagen.Eine Schwangere ist nicht unkündbar. Verstößt sie weiter gegen den Arbeitsvertrag, sollte von Seiten des Arbeitgebers ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG ernsthaft in Betracht gezogen werden. Für die Bearbeitung und Entscheidung von Kündigungsanträgen sind die Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822