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Ist eine Kündigung auch dann rechtskräftig, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Schwangerschaft vorlag?
KomNet Dialog 1528
Stand: 08.03.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz
Frage:
Ist eine Kündigung auch dann rechtskräftig, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung keine Schwangerschaft vorlag, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Schwangerschaft eingetreten ist?
Antwort:
Der Kündigungsschutz des § 17 Mutterschutzgesetz besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Schwangerschaft besteht. Wenn die Schwangerschaft erst während des Laufs der Kündigungsfrist eintritt, gilt das Kündigungsverbot nicht.