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für schwangere Frauen finden sich in § 11 MuSchG (s.u.). Dort ist u. a. konkretisiert, dass hinsichtlich des Hebens und Tragens von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) ein generelles Beschäftigungsverbot besteht.Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Nach dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Frau nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Neues Mutterschutzrecht§ 11 MuSchG "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführten Infektionskrankheiten (§ 11 Abs.2 MuSchG) und somit ein entsprechendes Beschäftigungsverbot in Bezug auf die Tätigkeit mit Kindern.Hinweis:Auf die Informationen im "Leitfaden zum Mutterschutz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber" weisen wir hin. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umzusetzen.Um einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zu errichten, müssen Gefährdungen personen- und tätigkeitsbezogen ermittelt und effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.In § 11 MuSchG ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
MuSchG (als Ultima Ratio)Die betrieblichen Beschäftigungsverbote (§§ 11, 13 MuSchG) sind sofort zu beachten. So ist z.B. Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten grundsätzlich verboten. Des Weiteren sind auch Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren, insbesondere Arbeiten mit potenziell aggressiven Patienten, verboten.Autismus tritt in verschiedenen Schweregraden und oft in Kombination mit anderen ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Konkret:In Bezug auf die Fragestellung ist § 11 Abs. 1 MuSchG relevant. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
ist, dass jederzeit eine Ersatzkraft zur Verfügung steht, die die werdende Mutter umgehend ablösen kann. (Zitat aus o.g. Merkblatt)3. Wie schwer darf ich heben?Nach § 11 Abs. 5 Nummer 1 dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d. h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
ein Beschäftigungsverbot gemäß § 11 Abs. 2 MuSchG.Entgegen einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter nur dann beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellt, dass die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Ausübung dieser Tätigkeit nicht gefährdet ist. Dies ist Anhand der Gefährdungsbeurteilung festzustellen.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Kann die Einhaltung der gemäß § 11 MuSchG verbotenen Tätigkeiten nicht im erforderlichen Rahmen sichergestellt werden, muss ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Gefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen ist, so darf die Stillende nicht weiter beschäftigt werden. Dies geht aus dem § 13 Abs. 1 hervor:"(1) Werden unverantwortbare Gefährdungen im Sinne von § 9, § 11 oder § 12 festgestellt, hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge zu treffen: 1. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Verboten sind gem. § 11 Abs. 5 MuSchG - wie Sie bereits richtig erwähnen - z. B. das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten über 5 kg oder das gelegentliche Heben und Tragen von Lasten ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).In § 11 MuSchG sind generelle Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z. B. das Heben und Tragen von Lasten betreffend. Neben dem Heben und Tragen von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Mumps erfolgt mit dem trivalenten MMR-Impfstoff. Die Erstimpfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die Zweitimpfung im zweiten Lebensjahr durchgeführt werden. In speziellen Fällen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann die Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen. Die volle Schutzwirkung wird etwa 4 Wochen nach der Impfung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes unterliegen dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die geeigneten Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG i.V.m. § 5 ArbSchG ermittelt wurden, umzusetzen.§§ 11, 12 MuSchG normiert die betrieblichen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
. Die Schutzhandschuhe sind nicht schnittfest. Daher sind alle Tätigkeiten, bei denen Sie mit kontaminierten (z. B. durch Blut, Speichel etc.) schneidenden, stechenden, zerbrechlichen oder rotierenden Geräten und Instrumenten (z. B. Skalpell, Nadel, Kanülen) arbeiten, nicht erlaubt (vergl. § 11 MuSchG).Fazit: Ob Sie an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, ist von der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
-Württemberg.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Mit einer behördlichen Genehmigung darf er sie bis 22 Uhr beschäftigen. (§ 5 MuSchG)Im Mutterschutzgesetz (§ 11) sind auch direkt Tätigkeiten genannt, die für eine werdende Mutter unzulässig sind, da sie für die schwangere Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. In Bezug ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429