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wie Übelkeit, Rückenschmerzen etc. (ebenso bei Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohender Eklampsie u. Ä.)Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 MuSchG) berücksichtigen.Die Art, der Umfang und die Dauer des Beschäftigungsverbots müssen dabei klar formuliert sein.A. Umfang des individuellen BeschäftigungsverbotsEs besteht die Möglichkeit ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umzusetzen.Um einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zu errichten, müssen Gefährdungen personen- und tätigkeitsbezogen ermittelt und effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.In § 11 MuSchG ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2 ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
zu erstellen (§ 10 MuSchG) und die werdende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen über das Ergebnis und die nötigen Maßnahmen zu informieren. Unzulässige Tätigkeiten bzw. generelle Beschäftigungsverbote für werdende oder stillende Mütter werden in §§ 11; 12 MuSchG aufgeführt. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird im Einzelhandel z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Gelegenheit zum kurzen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 23028
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
Bei Frauen, die eine Totgeburt erlitten haben, finden weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) Anwendung.Nach gängiger Rechtsauffassung hat eine Entbindung stattgefunden und auf Grund dessen ist die achtwöchige Schutzfrist gem. § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung) zu beachten bzw. bei Totgeburten, die gleichzeitig auch Frühgeburt im medizinischen Sinne ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
bis zum Entbindungstag (s. § 3 Abs. 1 MuSchG - Mutterschutzgesetz).Anders verhält es sich bei der Schutzfrist nach der Entbindung, die im Regelfall 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) beträgt. Das Einverständnis der Frau macht im Unterschied zu § 3 Abs. 1 MuSchG die Beschäftigung nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ist absolut und zwingend. Nur beim Tod des Kindes gibt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
sich aus der Gefährdungbeurteilung, welche nach § 10 MuSchG (als Erweiterung zu § 5 Arbeitsschutzgesetz) und der Biostoffverordnung durchzuführen ist. In der Gefährdungsbeurteilung ist die Art der Tätigkeit, die Intensität des Körperkontaktes sowie Alter, Herkunft, Gesundheitszustand und Impfschutz der Kinder/Jugendlichen (kann aus der Statistik der Schuleingangsuntersuchungen entnommen werden) bzw. der Immunstatus ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Werdende Mütter sollen (nicht "müssen") dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist - § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Da die werdende Mutter mutterschutzrechtlich zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft somit nicht verbindlich verpflichtet ist, steht der Zeitpunkt, zu dem sie die Mitteilung machen will ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 1034
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
im Unterschied zum § 3 Abs. 1 MuSchG (6 Wochen vor der Geburt) die Beschäftigung nicht zulässig.Das Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 2 MuSchG ist absolut und zwingend (absolutes Beschäftigungsverbot). Beschäftigt der Arbeitgeber die Frau trotzdem, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.Auf weitere Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir ebenso hin wie auf S. 35ff ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780