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Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Das Kündigungsverbot gilt dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündi ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.Weitere Informationen erhalten Sie unter https ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
, den sie auch vor der Schwangerschaft hatte (Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG).Zum Urlaubsanspruch:Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich nicht. Regelungen dazu sind in § 24 MuSchG getroffen. Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
.) oder in der Region sollte ein befristetes Beschäftigungsverbot für Nicht-Immune ausgesprochen werden. Wegen der Hepatitis B-, C- und HIV-Gefahr sind alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und Blutkontakt verboten.Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität gegenüber o. g. Erkrankungen müssen Schutzmaßnahmen nach Reihenfolge des § 3 MuSchArbV getroffen werden, d. h. die werdende Mutter z. B ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmeri ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen kann.Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie unter www.mags.nrw/mutterschutz . ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
die berechtigte Person ... 3. eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war". In der vom Bundesfamilienminsterium veröffentlichten Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" wird dazu ausgeführt (S. 43):"Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel (...) Krankengeld) zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 5028
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 1441
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
Beschäftigungsverbote. So dürfen Schwangere z.B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand heben und tragen.Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Körperkontakt eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden Infektionskrankheiten:- Röteln- Ringelröteln- Windpocken- Masern- Mumps- Zytomegalie- Hepatitis A und B (falls pflegebedürftige Kinder betreut ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Jahren ihre Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch Videoüberwachung, gesicherte Geldwechselbereiche und Alarmsysteme) so verbessert, dass potenzielle Täter abgeschreckt werden.Hier ist der Einzelfall maßgebend. Befindet sich die Spielhalle bspw. in einem sozialen Brennpunkt, wo Gewaltdelikte dieser Art häufig vorkommen, ist wegen der erhöhten Gefährdungslage ein Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
. Eine solche Vorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen. Bei einer Schwangerschaft ist eine zusätzliche Überprüfung des Immunstatus erforderlich, beispielsweise gegen nicht impfpräventable Krankheiten (z.B. Cytomegalieviren) oder gegen Hepatitis. Dies ist wichtig, da bei einer Infektion ein erhebliches Risiko für das ungeborene ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
der Freistellung darf für Sie kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. Somit brauchen Sie sich keinen Urlaub zu nehmen und sind ohne Arbeitszeiteinbußen freigestellt. ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Krankheiten und den Schutzmaßnahmen. Wir empfehle Ihnen, den Betriebsarzt einzuschalten. Er kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob der Anteil der zu beratenden Kinder und Jugendlichen so gering ist, dass er dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Ansonsten ist vor Beschäftigung der werdenden Mutter mit Kindern und Jugendliche die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen.Wir weisen vorsorglich darauf hin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
vor, wenn die Schwangere am Arbeitsplatz Kontakt zum Rötelnvirus oder mit Toxoplasma haben kann und kein ausreichender Immunschutz besteht. Weitere Infektionskrankheiten sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.Bezogen auf die konkrete Anfrage besteht bei der Betreuung ein erhöhter Personenkontakt und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko für übertragbare Krankheiten. Bei der Betreuung von Kindern ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855