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Besteht während der Mutterschutzfrist der Anspruch auf Erholungsurlaub weiter?
KomNet Dialog 1441
Stand: 12.07.2018
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Urlaubsanspruch
Frage:
Besteht während der Mutterschutzfrist der Anspruch auf Erholungsurlaub weiter, d.h. wird diese Zeit so behandelt als würde man arbeiten gehen?
Antwort:
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.
Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Gesetzlich geregelt ist dies im § 24 des Mutterschutzgesetzes.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz