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Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Bet ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 703
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
dem Berufschulunterricht gleichgestellt ist.Die Pflicht zur Freistellung eines Jugendlichen ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG) und für Erwachsene aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG). Während der Berufsschulzeiten ist der Auszubildende von der Arbeit freizustellen.Es muss jedoch zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden unterschieden werden:Volljährige Auszubildende ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."Bei einem Ferienjob werden im Regelfall die Anforderungen des Absatz 2 zum tragen kommen und es ist keine Untersuchung erforderlich. Siehe hierzu auch die Informationen der Broschüre für Arbeitgeber, Ausbilder und Lehrer ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Jugendarbeitsschutzgesetz „Gefährliche Arbeiten“ dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.Generell kann dem Einsatz von Jugendlichen im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken Tieren daher nur zugestimmt ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
in der Woche beschäftigt werdenHinweis:Auf die Informationen zum Thema "Jugendarbeitsschutz" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchten wir hinweisen. ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw. ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
Nein, dies ist nicht zulässig. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufssc ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
des von Ihnen angeführten § 22 Abs.1 Nr.2 JArbSchG handelt es sich u. E. bei Saunadiensten in einer "normalen" Familiensauna nicht um Arbeiten, bei denen die Jugendlichen "sittlichen Gefahren" ausgesetzt sind. ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42171
. Das bedeutet, sofern es im Rahmen der Ausbildung nötig und üblich ist im Ausland zu arbeiten und die Schutzvorschriften des JArbSchG eingehalten werden, ist die vorübergehende Entsendung ins Ausland zulässig.Dabei sollte beachtet werden, dass der Besuch der Berufsschule (insbesondere bei wöchentlichem Unterricht) möglich ist. Ggf. sollte dies mit dem Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11880
festgelegt sein."Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für Tätigkeiten mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote- und Beschränkungen nach JArbSchG beachtet werden. So dürfen z. B. Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen (Infektionserregern) ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234