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Darf ein 17-jähriger Jugendlicher im Rahmen seiner Ausbildung im 1. Lehrjahr ins europäische Ausland mitgenommen werden?

KomNet Dialog 11880

Stand: 31.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Darf ein 17-jähriger Jugendlicher im Rahmen seiner Ausbildung im 1. Lehrjahr ins europäische Ausland (Polen) mitgenommen werden?

Antwort:

Sachlich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG für jede Tätigkeit, die ein Jugendlicher in seiner Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung üblicherweise aufgetragen wird.


Das JArbSchG gilt auch für die Beschäftigung von Jugendlichen im Ausland, sofern das Ausbildungsverhältnis in Deutschland begründet wurde und nur eine vorübergehende Entsendung vorliegt. Das bedeutet, sofern es im Rahmen der Ausbildung nötig und üblich ist im Ausland zu arbeiten und die Schutzvorschriften des JArbSchG eingehalten werden, ist die vorübergehende Entsendung ins Ausland zulässig.


Dabei sollte beachtet werden, dass der Besuch der Berufsschule (insbesondere bei wöchentlichem Unterricht) möglich ist. Ggf. sollte dies mit dem Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. dem Ausbildungsberater der Handwerkskammer besprochen werden.