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Muss mein Sohn eine Erstuntersuchungsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?
KomNet Dialog 710
Stand: 03.07.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Muss mein Sohn, 16 Jahre alt, eine Erstuntersuchungsbescheinigung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?
Antwort:
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).
Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unter: