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Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?
KomNet Dialog 709
Stand: 09.04.2025
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?
Antwort:
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.
Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 Std. betragen. Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein. Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden. Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min. Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min.