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Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

KomNet Dialog 709

Stand: 18.03.2024

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

Antwort:

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.


Schülerinnen und Schüler, die 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten.­ Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden.­ Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen.­­ Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 Std. betragen.­ Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein.­ Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden.­ Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min.­ Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min.


Weiterführende Informationen zum Thema "Jugendarbeitsschutz/Ferienarbeit" bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)