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Dürfen jugendliche Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden?
KomNet Dialog 42171
Stand: 29.01.2018
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung
Frage:
Meine Frage bezieht sich auf den Bereich JArbSchG in Verbindung mit dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe: Dürfen jugendliche Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden. Meine Bedenken richten sich hier an die §§ 22 Abs. 1 Nr. 2 (sittliche Gefahren) und 22 Abs. 1 Nr. 4 (Gefährdung durch außergewöhnliche Hitze).
Antwort:
Jugendliche Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs.2 JArbSchG). Im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sehen wir das Erfordernis als gegeben an.
Hinsichtlich des von Ihnen angeführten § 22 Abs.1 Nr.2 JArbSchG handelt es sich u. E. bei Saunadiensten in einer "normalen" Familiensauna nicht um Arbeiten, bei denen die Jugendlichen "sittlichen Gefahren" ausgesetzt sind.